<51>zwei Bataillons Leopold, einem Grenadier-Bataillon Düring, zwei Bataillons Bredow, dem ersten Bataillon von Alt-Borcke, dem zweiten Bataillon Kalckstein, wenn solches bei der Armee sein wird, zwei Bataillons Derschau, den Grenadier-Bataillons Wylich, Kleist, Saldern und Puttkammer.

Die fünfte Colonne bestehet aus den Regimentern Cavallerie von Gessler, von Buddenbroek, von Bredow, Gensd'armes und Baireuth.

3.

Aus der Disposition von der Ordre de bataille können die Generale sehen, wo sich die Colonnen und Linien brechen, und muss also der General der Infanterie Herzog von Holstein mit den General-Majors vor den Bataillons von Reibitz und von Buddenbrock, der General-Lieutenant von Kalckstein aber vor dem ersten Bataillon von Bredow marschiren, woselbst sich die Linien brechen.

Die erste und zweite Linie müssen auf drei hundert Schritt und weiter nicht von einander sein.