<63>auf seinem Rückmarsche solche sicher passiren könne, oder auch, wenn derselbe von dem Feinde poussiret würde, er seine Retraite daselbst gewiss habe.

7.

Wenn ein Officier recognosciren reitet, so ist der Zweck, um eigentlich zu erfahren, was der Feind vorhat, oder auch von gewissen Umständen Nachrichten einzuziehen, welche der commandirende General von der Armee gründlich zu wissen benöthigt ist; also muss derjenige Officier von den Husaren, welcher deswegen, oder um zu patrouilliren ausgeschicket wird, sich niemalen mit dem Feinde einlassen, es sei denn dass der Feind viel schwächer wäre wie er, und dass er gewiss ist, gute Beute oder Gefangene zu kriegen. Es ist demnach eine schlechte Bravour, wenn ein Officier in dergleichen Gelegenheiten sich schlagen will; vielmehr erfordert sein Dienst, dass ein Officier von den Husaren in solchen Gelegenheiten vorsichtig und bedacht sein muss, dass, wofern ihm der Feind nahe auf dem Halse ist, er seine Retraite durch den nächstgelegenen Wald oder durch andere ihm sonst bekannte Wege nehme, um sich zu seinem Haupt-Corps hinzuziehen.

8.

Wenn ein Officier von den Husaren auf Partie commandiret wird, oder aber ihm eine Expedition aufgetragen wird um den Feind an einem Orte zu überfallen, so muss er zuvörderst sich die Gegend des Orts, wohin er seine Partie thun soll, sehr wohl bekannt machen, zu welchem Ende er sich bemühen wird, Schäfer, oder auch, wo es möglich, Jäger mit sich zu nehmen, welchen solche Oerter und Gegenden bekannt sind, um sich desto besser dadurch zu helfen; hiernächst muss er suchen sehr gute und gewisse Nachrichten einzuziehen von der Stärke des Feindes, welchen er zu attaquiren hat, ob er alerte auf seinem Posten sei, wie er seinen Posten ausgesetzet hat, ob Oerter sind, da man solchen coupiren kann, wie stark die feindlichen detachirten Posten sind, und überhaupt alles dasjenige, was hiermit einigen Rapport haben kann.