<67>greifen, dass es bei ihnen nicht allemal auf eine unbesonnene Bravour ankommt, sondern vielmals eine gute Ueberlegung nöthig ist, und dass sie eine gute Disposition machen, wobei es auf Accuratesse hauptsächlich und Wachsamkeit in ihren Feldwachen, Patrouillen und Ronden und sonsten im Dienste ankommt, desgleichen auf eine beständige Vorsichtigkeit ihren Rücken frei zu haben, indem, ob sie gleich attaquiren sollen, sie dennoch allemal auf die Sicherheit ihres Rückweges zu denken haben.

19.

Ueber dieses werden die Officiere von den Husaren sehen, wie viel dem Dienste daran gelegen, dass die Husarenpferde in gutem Stande sind, damit, es komme zum Attaquiren oder zum Ausreissen, sie von ihren Pferden gute Dienste haben können; derowegen die Officiere weit mehrere und bessere Obacht als bisher geschehen, auf die Conservation der Pferde haben müssen, wie sie denn auch die gemeinen Husaren von dem heftigen Brandweinsaufen abhalten und dagegen zu besserer Wartung ihrer Pferde anhalten sollen.

20.

Diejenigen Officiere von den Husaren, welche dann am meisten Ambition haben, müssen dahin bedacht sein dem Feinde allen Tort, so sie nur können, anzuthun. Wofern nun Officiere sind, welche dergleichen Projecte gemacht haben, so sollen sie solche Seiner Königlichen Majestät melden, welche, wenn sie thunlich solche finden, ihnen alsdann die Execution davon auftragen werden.

21.

Sonsten ist eine General-Regel, dass, wenn die Husaren Feldwachen halten, alsdann die Wachen oder Corps de garde allemal in Gründen, oder, so viel möglich ist, an einem bedeckten Orte stehen müssen, die Posten auf Anhöhen oder Bergen, oder auf den Landstrassen und an solchen Oertern, da sie weit um sich sehen können.

Wenn Husaren in Dörfern stehen, so müssen sie niemals