<76>get, als dass man ihn vielmehr, so zu sagen, wegdrängen muss, als recommandiren Seine Königliche Majestät den Commandeurs der Regimenter, welche auf dem Flügel sind, wo attaquiret wird, vor allen Dingen, dass selbe, so viel sie können, immer in guter Ordnung in währendem Chargiren auf den Feind zudrängen. Wofern auch der Feind gegen alles menschliche Vermuthen einige Standhaftigkeit zeigen möchte, so müssen die Bataillons so attaquiren, wenn sie bis auf zwanzig Schritt, oder auch wohl bis auf zehn Schritt (nachdem es die Commandeurs judiciren werden) vom Feinde sind, ihm eine starke Salve in die Nase geben und darauf sofort demselben mit den Baïonnetten in die Rippen sitzen, dem Feinde auch immer gleich zuschreien, das Gewehr wegzuschmeissen und sich gefangen zu geben.
NB. Nach aller menschlichen Apparence wird es den Oesterreichern nicht in den Sinn kommen, sich mit uns auf die Baïonnette einzulassen, sondern es ist wohl eher zu vermuthen, dass, wenn sie ihre Cavallerie geschlagen sehen, der Ueberrest bald durchgehen wird.
10.
Das zweite Treffen, welches drei hundert Schritt hinter dem ersten aufmarschiren muss, soll seine Distance in währendem Aufmarschiren wohl observiren. Wofern feindliche Husaren oder dergleichen Gesindel sich hinter beide Treffen herumschleichen sollten, so müssen die Commandeurs rechtsumkehrt machen, und hier und dar, wie es der Commandeur gut findet, ein und anderes Peloton darauf feuern lassen.
11.
Bei dem zweiten Treffen wird per Regiment oder zu zwei Bataillons eine Kanone gegeben; diese müssen mit nichts anderm als Cartouchen geladen sein, auf dass, wenn man genöthiget wäre, auf Husaren und dergleichen mit Kanonen zu feuern, solches der Equipage, welche hinter beiden Treffen eine Wagenburg gemacht haben wird, keinen Schaden thun könne.