<XLII>XXXVII. INSTRUCTION FÜR DIE FREI-REGIMENTER ODER LEICHTEN INFANTERIE-REGIMENTER.
Unser Text dieser Instruction, vom 5. December 1783, stammt aus dem Nachlasse des General-Lieutenants Grafen Henckel von Donnersmarck; wir verdanken ihn dem Herrn Major Zabeler.
Die Bildung der drei leichten Infanterie-Regimenter, für welche die Instruction bestimmt war, ist erst im Todesjahre des grossen Königs vollendet worden; es waren das die Regimenter von Chaumontet, in Bunzlau und Löwenberg, Arnauld de la Periere, in Conitz, Friedland und Tuchel, und das Schweizer Frei-Regiment von Müller von Adolfingen, in Xanten und Goch. Bei dem Regimente des General-Majors von Chaumontet, in Löwenberg, ist damals unser nachheriger Feldmarschall Graf von Gneisenau, als achter Premier-Lieutenant, mit Patent vom 11. August 1786, eingetreten; er hatte zuvor unter den ansbachischen Truppen in Nord-Amerika gedient, wo sich, seit 1776, ausser der Volksbewaffnung, auch das zerstreute Gefecht, das Tirailleur-System, entwickelt hatte, bei welchem die leichte Infanterie zu besonderer Geltung kam.
XXXVIII. INSTRUCTION FÜR DIE SCHLESISCHE INFANTERIE-INSPECTION DES GENERAL-MAJORS VON GÖTZEN.
Der König hat diese Instruction, vom 28. August 1785, sammt Zubehör, dem General-Major Friedrich Wilhelm von Götzen gegeben, als er denselben zum General-Inspecteur der Ober-Schlesischen Infanterie-Regimenter ernannt hatte. Unser Text ist aus dem Urkundenbuch zu der Lebensgeschichte Friedrichs des Grossen, von J. D. E. Preuss, Band IV., S. 243-248. Nr. 25, 26, 27 und 28 entnommen.
Wir können von diesem Schatze militairischer Lehrschriften des grossen Königs uns nicht trennen, ohne seines schönen militairi-