<XXV>XV. DISPOSITION, welchergestalt sich die Artillerie bei einer Haupt-Action mit dem Feinde zu verhalten hat.
Das Archiv des Generalstabes der Armee besitzt (f. Nr. 1.) einen Manuscript-Band in Folio, welcher allerlei Aufsätze zur Geschichte der Artillerie enthält und als Tagebuch des Obersten von Holtzmann aus dem ersten und zweiten Schlesischen Kriege bekannt ist. Auf der Kehrseite des hundert und vierten Blattes dieser Collectaneen findet sich die oben genannte Disposition, von der Hand des damaligen Hauptmanns von Holtzmann, mit folgendem Vermerke: « Den 30. Juni 1745 communicirte mir der Oberst-Lieutenant von Merkatz eine Disposition für die Artillerie bei einem vorfallenden Treffen, von Sr. Königlichen Majestät in Preussen zu Berlin gegeben zu vorhergegangener Campagne in Böhmen 1744 im Augusto. » Diesen Holtzmannschen Text, welchen schon die Herrn von Malinowsky und von Bonin in ihrer Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, Band III., S. 47-49, abgedruckt haben, haben auch wir aufgenommen.
Johann Heinrich von Holtzmann, im Bürgerstande geboren, diente seit 1720 in der Artillerie, ward 1741 als Premier-Lieutenant geadelt, und starb den 28. September 1776, im siebzigsten Lebensjahre, zu Neisse, als Oberst und Commandeur der schlesischen Artillerie-Garnison-Compagnien.
XVI. DISPOSITION, wie es bei vorgehender Bataille bei Seiner Königlichen Majestät in Preussen Armee unveränderlich soll gehalten werden, wornach sich auch sowohl die Generalität, als andere commandirende Officiere stricte zu achten und solches zu observiren haben.
Diese Disposition, aus dem Lager bei Schweidnitz, den 1. Juni 1745, ist zuerst durch die Preussische Wehrzeitung vom 27. November 1853, Nr. 551, bekannt geworden. Da uns dieser Abdruck aber