<XXVIII>neral-Principia stimmen, in der Sprache aber davon in so weit abweichen, als eine französische Uebersetzung, nach der deutschen Uebersetzung des Originals gemacht, von der Original-Fassung in den General-Principia abweichen musste. Die aus den General-Principia in die beiden Lehrschriften vom 14. August 1748 aufgenommenen Stellen sind die vierzehn Regeln, wie der Desertion vorzubeugen, Band XXVIII., S. 5 und 6 unserer Ausgabe.

Der im Jahre 1838 verstorbene General-Lieutenant Georg von Pirch besass das Original-Exemplar der Instruction vom 14. August 1748, welches der König dem General-Major von der Infanterie Wilhelm von Saldern,a den 29. Juli 1756, sammt der Cabinets-Ordre vom 14. August 1748, über die Benutzung dieser Schrift, zugeschickt; ein Beweis, dass der König ihr auch nach dem Erscheinen der General-Principia (im Jahre 1753) noch einen eigenen Werth beilegte.

Der Baron de La Motte Fouque, welcher 1748, als General-Major, die Instruction für die Infanterie bekommen hatte, bekam den 27. December 1751, als General-Lieutenant, auch die Instruction für die Cavallerie. Diese beiden Exemplare fielen, durch Fouque's Unglück bei Landeshut, in österreichische Hände; sie sind es auch, welche in der Neuen Militairischen Zeitschrift, Wien, 1811, Band 1., abgedruckt worden, und zwar S. 74-98 die Instruction für die General-Majors von der Cavallerie, und S. 99-106 die Instruction für die General-Majors von der Infanterie. Durch diesen Abdruck sind die beiden Instructionen zuerst Gemeingut der Kriegswissenschaft geworden. In neuesten Zeiten hat Herr General von Gansauge von der Instruction für die General-Majors von der Infanterie, in seinem Buche Das brandenburgisch-preussische Kriegswesen um die Jahre 1440, 1640 und 1740, Berlin, 1839, S. 252-262, einen Abdruck gegeben, und zwar nach demjenigen Original-Exemplare, welches dem General-Lieutenant von Münchow, 1748, zugefertigt worden, und welches in dem Archive des ehemaligen General-Directoriums in Berlin aufbewahrt wird.

In dem oben genannten Manuscript-Bande des Generalstabes der Armee (M. Nr. 10 b) befinden sich zwei officielle Verzeichnisse über die Vertheilung der beiden Instructionen vom 14. August 1748, aus welchen erhellet, dass der König diese seine militairischen Lehrschriften


a Dieser General fiel in der Nacht vom 25. zum 26. Juli 1758 in einer Affaire in der Vorstadt von Königingrätz. Siehe Band IV., S. 227 unserer Ausgabe.