<XXX>24. December 1758, General-Lieutenant, und für die andere, im Jahre 1760 (Band V., S. 105 und 106), gab der König ihm eine lebenslängliche Pension. Er ist den 3. April 1762 in Cosel gestorben.
XX. INSTRUCTION FÜR DES PRINZEN FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG LIEBDEN, als Gouverneur der Festung Magdeburg.
Von dieser Instruction bewahrt das Königliche Staats-Archiv (F. 94. B) zwei Exemplare : das eine, von der Hand des Königs, vier Quartseiten auf Goldschnittpapier, mit deutschen Buchslaben geschrieben, ist betitelt : Instruction vor den Prinz Ferdinand von Braunschweig. Am Ende der Schrift stehen die Worte : « Diesses ordentlich abzuschreiben vor den Printz Ferdinand, » worauf der Name des Königs (Fch) folgt. Siegel und Datum sind nicht beigefügt. Bei diesem Exemplare liegt eine von Eichel (Potsdam, den 1. November 1755) angefertigte Reinschrift, von welcher wir unsern Text genommen haben.
XXI. INSTRUCTIONEN FÜR DEN GENERAL-FELDMARSCHALL VON LEHWALDT, als General en chef von den sämmtlichen in Preussen stehenden Truppen, was derselbe, nach dem ihm gegebenen Plein-pouvoir, bei daselbst vorfallendem Kriege zu thun und zu beobachten hat.
Die Militärische Instruction (Potsdam, den 23. Juni 1756) ist von einer Oekonomischen Instruction, von dem nämlichen Tage, für denselben commandirenden General, begleitet. Beide, von Kanzelleihand geschrieben, sind besiegelt und von dem Könige unterzeichnet, welcher zu der Militärischen Instruction sechs Randbemerkungen mit eigener Hand hinzugefügt hat. Die Oekonomische Instruction bezieht sich auf die administrativen Verhältnisse der ganzen Provinz und macht den Feldmarschall, ohne es ausdrücklich zu sagen, zum General-Gouverneur derselben. Diese Instructionen erscheinen hier zum ersten Male, abgedruckt nach den in dem Königlichen Staats-Archive