<XXXV>lasse des General-Lieutenants Victor Amadeus Grafen Henckel von Donnersmarck, herausgegeben von Karl Zabeler, Zerbst, 1846, Theil II., S. 108-112.
Es scheint, als ob die Instruction vom 12. Februar 1709 eben so das Gegenstück zu der Instruction pour les generaux-majors de cavalerie, vom 16. März 1769, sei,a wie mehrere andere gleichzeitig für die verschiedenen Waffen gegebene Instructionen paarweise zusammengehören.
XXVI. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CAVALLERIE-REGIMENTER, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und wegen der Oekonomie zu verhalten haben.
Ein Original-Exemplar dieser Instruction, vom 11. Mai 1763, zwölf Folioseiten, untersiegelt und vom Könige unterzeichnet, befindet sich in dem Archive des Zweiten Cuirassier-Regiments (genannt Königin) zu Pasewalk und ist adressirt: « An den Commandeur des Dragoner-Regiments von Baireuth. » Der 1846 in Neisse verstorbene General-Lieutenant Ulrich von Barner hat uns Gelegenheit verschafft, eine Copie davon zu nehmen. In unserem Buche Friedrich der Grosse als Schriftsteller, S. 234-240, haben wir die Eintheilung der Instruction angegeben und den ganzen vierten Artikel derselben mitgetheilt. Einen vollständigen Abdruck hat Herr Rittmeister Heinrich Ravenstein in seiner Geschichte des Zweiten Cuirassier-Regiments (genannt Königin), zweite Auflage, Minden, 1842, in 8., S. 301-317, gegeben. Unserm neuen Abdrucke liegt die Copie zum Grunde, welche wir von dem genannten Original-Exemplare genommen haben.
a Siehe Band XXVIII., S. XV, 185-191, und 196.