- BeginnEnde
- I VIII Titelei
- IX XLIII Vorwort des Herausgebers
- 1 11 Instruction für den Oberst-Lieutenant vom Corps Cadets den von Oelsnitz
- 13 23 Instruction wornach sich des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden bei dem Deroselben aufgetragenen Commando über dasjenige Corps d'armée, welches Seine Königliche Majestät besonders formiren lassen werden, zu achten haben
- 25 35 Instruction für die Regimenter Infanterie und Instruction für die Regimenter Cavallerie und Dragoner
- 37 52 Ordre und Dispositiones, wornach sich der General-Lieutenant von Kalckstein bei Eröffnung der Tranchéen vor Brieg achten und alles gehörig disponiren, auch einen jeden, so dazu commandiret wird, wohl instruiren soll, was er zu thun hat
- 53 57 Instruction für die Cavallerie für den Fall einer Bataille
- 59 69 Instruction für die Obersten und sämmtliche Officiere von den Regimentern Husaren
- 71 80 Disposition für die sämmtlichen Regimenter Infanterie, wie solche sich bei dem vorfallenden Marsche gegen den Feind und bei der darauf folgenden Bataille zu verhalten haben
- 81 90 Instruction für des General-Feldmarschalls Fürsten von Anhalt Liebden, wegen des Deroselben aufgetragenen Commandos in Ober-Schlesien
- 91 100 Reglement, was bei dem Campiren der Armee beobachtet werden soll
- 101 109 Reglement für die Cavallerie und Dragoner, was bei den Exercitien geändert wird
- 111 116 Instruction für die Infanterie
- 117 123 Ordres für die sämmtlichen Generale von der Infanterie und Cavallerie, wie auch Husaren, desgleichen für die Stabs-Officiere und Commandeurs der Bataillons
- 125 136 Disposition, wie sich die Officiere von der Cavallerie, und zwar die Generale sowohl als die Commandeurs der Escadrons, in einem Treffen gegen den Feind zu verhalten haben
- 137 141 Disposition, welchergestalt sich die Artillerie bei einer Haupt-Action mit dem Feinde zu verhalten hat
- 143 150 Disposition, wie es bei vorgehender Bataille bei Seiner Königlichen Majestät in Preussen Armee unveränderlich soll gehalten werden, wornach sich auch sowohl die Generalität, als andere commandirende Officiere stricte zu achten und solches zu observiren haben
- 151 163 Instruction für die General-Majors von der Infanterie
- 165 182 Instruction für die General-Majors von der Cavallerie
- 183 192 Instruction für den Obersten Lattorff, als Commandanten in Cosel
- 193 197 Instruction für des Prinzen Ferdinand von Braunschweig Liebden, als Gouverneur der Festung Magdeburg
- 199 213 Instructionen für den General-Feldmarschall von Lehwaldt, als General en chef von den sämmtlichen in Preussen stehenden Truppen, was derselbe, nach dem ihm gegebenen Plein-pouvoir, bei daselbst vorfallendem Kriege zu thun und zu beobachten hat
- 215 247 Instruction des Königs für seine Quartiermeister. Aphorismen des Königs über die Befestigungs-, Lager und Gefechtskunst
- 249 252 Ordre an den General-Lieutenant Grafen zu Dohna
- 253 257 Instruction, welche der König im Breslauer Winterquartier in seinem Zimmer den Feld-Ingenieurs dictirt hat
- 263 270 Instruction für die General-Majors von der Infanterie
- 271 287 Instruction für die Commandeurs der Cavallerie-Regimenter, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und wegen der Oekonomie zu verhalten haben
- 289 298 Instruction für die Commandeurs der Infanterie-Regimenter, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, wegen der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und der Oekonomie zu verhalten haben
- 299 323 Instruction für die Artillerie
- 325 332 Instruction für die Commandeurs der Regimenter und Bataillons
- 333 340 Instruction für die Commandeurs der Cuirassier-, Dragoner und Husaren-Regimenter
- 341 349 Instruction für den General-Major von Buddenbrock, was bei Schweidnitz zu thun ist
- 351 358 Instruction für die Inspecteurs der Cavallerie, welche sie allen Commandeurs der Cavallerie communiciren sollen
- 359 365 Instruction für die Inspecteurs der Infanterie
- 367 375 Instruction für die Inspecteurs der Cavallerie
- 377 387 Disposition für den Gouverneur oder Commandanten der Festung Schweidnitz, im Fall sie sollte attaquirt werden
- 389 396 Instruction für meine Artillerie, wie sie bei Gelegenheit ihr Feuer einrichten soll
- 397 406 Instruction für die Freiregimenter oder leichten Infanterie-Regimenter
- 407 415 Instruction für die schlesische Infanterie-Inspection des General-Majors von Götzen