<274>durch einen zwar recht affidirten, aber verkleideten Menschen von Breslau in aller Stille weg zu senden, und solchen zu instruiren, dass er erst etliche Meilen davon Postpferde nehme und seine Depeschen dann schleunig bestelle. Ich bin etc.
Friderich.
P.S. Was des v. Keller Schreiben anbetrifft, so könnet Ihr demselben ingeneralen Terminis antworten, dass Mir von keiner Alliance etwas bekannt, und Ich nie ein redliches Accommodement refusiren würde, wenn man nur mit Mir aufrichtig zu Werke ginge. Ohnerachtet Mir ein gewisser Hof Alles angeboten, was Ich nur verlangen mögen, so hätte Ich doch alles bisher aus Liebe vor ein baldiges Accommodement ausgeschlagen. Wenn Mir aber auf der einen Seite alles, auf der andern aber gar nichts angeboten würde, vielmehr verschiedenes geschähe, so den österreichischen Hofin seiner Caprice, Mir auf meine gerechteste Forderungen nichts zu bewilligen, stärkete, Mich aber nothwendig ombragiren müsste, so wäre es nicht zu bewundern, noch ohnrecht, wenn Ich endlich dasjenige annähme, so Mir gleichsam nachgetragen würde. Ihr werdet übrigens die Antwort so zu fassen wissen, damit solche Mir nichts praejudicirliches enthalte, dabei aber doch Meinen Sinn exprimirte.
Nach der Ausfertigung.
422. AU MINISTRE D'ÉTAT DE PODEWILS A BRESLAU.
Camp de Strehlen, 9 juillet 1741.
Vous montrerez incontinent la lettre ci-jointe à Valory, vous lui presserez le bouton et lui direz en même temps que Ilten est allé en Saxe pour demander 6,000 auxiliaires.
C'est à présent qu'il faut voir si la France veut agir ou non.1 Adieu.
Qu'il envoie des estafettes etc.2
Federic.
Nach der Ausfertigung. Eigenhändig.
423. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL FÜRST VON ANHALT-DESSAU IM LAGER BEI GÖTTIN.
Bei Strehlen, 9. Juli 1741.
Weilen Ich unzweifelbare Nachricht habe, dass die Hannöverschen, Hessen, Dänen und 6000 Sachsen zusammenstossen sollen, so gebe Ihrer Durchlauchthiervon Nachricht; im Fall dass es zum Ernst kömmt,
1 Ueber das Schreiben, das darauf Valory an den Churfürsten von Baiern richtet, vergl. Droysen V, 1, 293.
2 Sic.