<XIII>einen Gehülfen an dem Cabinetssecretär. Die Conrespondenz mit den Souveränen führte der König, sobald es sich um wichtigere und intimere Dinge handelte, eigenhändig oder er gab dem Cabinetssecretär, die zur Abfassung des Schreibens erforderlichen Gesichtspunkte und vollzog dann dasselbe; nur ausnahmsweise liess er auch andere als Schreiben der Courtoisie und Ceremonie an souveräne Fürsten im auswärtigen Ministerium entwerfen. Jene sind aufgenommen, von den letzteren nur die, deren Inhalt ein politisches Interesse bietet.
Die Verbindung mit den Ministern des Auswärtigen unterhielt der König überwiegend auf schriftlichem Wege: theils durch eigenhändige Weisungen, theils durch Verfügungen am Rande ihrer Anfragen und Berichte oder der der Gesandten, deren Erledigung damit den Ministern überwiesen wird; ferner durch Cabinetsordres, die der Cabinetssecretär nach Weisung des Königs aufgesetzt hat, oder durch Vermerk der mündlich ertheilten Resolution des Königs am Rande des Berichts seitens des Cabinetssecretärs, endlich durch besondere Schreiben des Cabinetssecretärs, mittelst welcher dieser die mündlich ertheilten Befehle des Königs den Ministern übermittelt.
Nach diesen Weisungen waren die Gesandten von den Ministern zu bescheiden, die betreffenden Erlasse wurden dann dem Könige zur Unterschrift vorgelegt; nur in unwichtigeren, den gewöhnlichen Geschäftsverkehr mit dem Auslande betreffenden Dingen verfügten die Minister ohne Unterschrift des Königs „ad mandatum“ . War der König im Felde, so gingen sonst vom Könige zu vollziehende eilige Erlasse zunächst wohl ohne Unterschrift ab; die vollzogene Ausfertigung folgte dann nach. Bei allen eingreifenden oder auf der Stelle zu erledigenden Berichten der Gesandten zog es der König vor, wie er die Instructionen bei Absendung der Gesandten häufig selbst abfasste, unmittelbar aus dem Cabinet zu verfügen, die Bescheidung direct ergehen zu lassen. Von diesen Immediaterlassen erhielten die Minister durch Abschriften der Cabinetskanzlei oder kurze Angaben des Cabinetssecretärs Kunde. In den geheimsten Sachen unterblieb die Mittheilung, und der Gesandte wurde veranlasst, nur dem Könige zu berichten. Bei etwaigem Widerspruch