VORWORT.
<VI><VII>Enger mit den Geschicken des Herrscherhauses und des Staates verwachsen als die Akademieen anderer Staaten, hat die Akademie von Berlin König Friedrich II, der nicht nur ihr Protector, der ihr Mitarbeiter war, besonders nahe gestanden. Es war seine Vorschrift, dass die von ihm neugegründete philosophische Classe neben der Forderung der Metaphysik, der Moral und des natürlichen Rechts sich der Pflege der Geschichte zu unterziehen habe. Friedrich fand, dass die deutschen Historiker sich in schwerfällige Gelehrsamkeit verirrten, dass sie Unwesentliches von Wesentlichem nicht gebührend unterschieden, dass ihre Kritik unausreichend, ihre Erzählung zu breit sei, und dass ihr Urtheil die Ursachen der Ereignisse nicht aufzudecken wisse. Diesen seinen Gesichtspunkten Anerkennung zu schaffen, liess er sein erstes historisches Werk, die „Mémoires pour servir à l'histoire de Brandebourg“ in der Akademie lesen. Seine Anregung und sein Vorbild blieben nicht ohne Wirkung; sie haben der deutschen Geschichtsforschung und Geschichtsschreibung einen höheren Standpunkt zu ersteigen geholfen.
Als der Akademie vor nunmehr fast vierzig Jahren (am 5. October 1840) der Auftrag zu Theil wurde, die Schriften König Friedrichs vollständig zusammeln und nach den authentischen Texten zu publiciren, fand sie in dieser Aufgabe, die sie aus eigenem Antriebe ergriffen haben würde, „wenn ihr Quellen und Mittel zu Gebote gestanden hätten (24. Januar 1841)“ , willkommenen Anlass, einen Theil ihrer Schuld dem Fürsten, dem sie ihre Bedeutung verdankte, abzutragen.
<VIII>Einen Theil dieser Schuld. Der Anstoss, den die deutsche Historiographie durch Friedrich empfangen, hatte inzwischen weiter geführt. Es war immer einleuchtender geworden, dass, wenn jene Ziele: kritische Feststellung der Thatsachen und Klarstellung ihrer Ursachen, erreicht werden sollten, von den abgeleiteten Quellen zu den ursprünglichen, zu den ersten Niederschlägen der Ereignisse vorgedrungen werden müsse, ja dass selbst bei diesen noch nicht Halt gemacht werden dürfe. Auch die Anzeichen, Spuren und Zeugnisse waren zu suchen, zu sammeln, zu sichten, welche Einblicke in den Ursprung der Ereignisse, in ihre Motive geben konnten. Emsiger Verfolgung dieses Weges schien es vorbehalten, die Hergänge präcis und sicher zu umschreiben, ihren Zusammenhang aufzuhellen, ihre wahren Ursachen zu ermitteln, ihren Gehalt zu verstehen. Auch auf Friedrichs historische Arbeiten diese Methode in Anwendung zu bringen, ist nicht unterlassen worden. Unerwartet zeigte sich, dass nicht nur der „Geschichte Brandenburgs“ ernste Vorarbeiten zu Grunde lagen, dass auch die Schriften, in welchen Friedrich seine eigenen Thaten erzählt, nicht aus frischerer oder erblassterer Erinnerung allein niedergeschrieben, dass sorgfältige Prüfung und Erwägung dem rasch bewegten Zuge ihrer Darstellung voraufgegangen sind, dassder König die markanten Urkunden seiner Politik unmittelbar oder mittelbar zu Rath gezogen hat.
Wie treu und wohl begründet diesen kritischen Untersuchungen das einfach edle Denkmal sich erwies, das Friedrich in der Geschichte seiner Zeit, in der Geschichte des siebenjährigen Krieges, in den Memoiren der fünfzehn Jahre von 1763 bis 1778, in der Erzählung des baierischen Erbfolgekrieges seinen Thaten gesetzt hat, es sind nur die grossen Züge der Politik und des Krieges, die Ergebnisse der Verwaltung, die sie zum Besten der Nachkommen hervorheben; vollen Einblick in seine Regentenarbeit erschliessen sie nicht. König Friedrichs Regierung ist in diesen Schriften nicht erschöpft. Die Commentare seiner Thaten, seine philosophischen Abhandlungen, seine poetischen Versuche, sein reicher literarischer Briefwechsel waren doch nur die Frucht seiner Musse oder vielmehr die Erzeugnisse einer unvergleichlichen Activität, die nur in dem Wechsel der <IX>Spannung Erholung suchte und fand. Hoch überragt sind die Früchtedieser Stunden von den Früchten seines Tages, die Arbeiten des Schriftstellers von der Arbeit des Regenten. Das volle Bild dieses Fürsten, der vor Allem König zu sein wusste, der vor Allem der Erste, Eifrigste und Unermüdlichste im Dienst seines Staats sein wollte und war, das volle Bild seiner Kraft und seiner Wirkungen ist erst gegeben, wenn dem Historiker der Staatsmann, dem Dichter der Diplomat, dem Philosophen der Feldherr, wenn den Schriften Friedrichs die Thaten Friedrichs zur Seite gestellt werden. War es unausführbar, die letzteren selbst reden zu lassen? Musste nicht der Staatsmann, der Diplomat und Feldherr, der König im ganzen Umfange seiner Arbeit, in jedem Momente seiner Action hervortreten, wenn die Urkunden, in denen diese Action ihren Ausdruck erhalten hatte, den Archiven des Staates entnommen, vereinigt und veröffentlicht werden konnten? War nicht hier in Friedrichs Anordnungen, Weisungen und Befehlen für die Verwaltung des Landes, für die Ordnung und den Unterhalt des Heeres, für das Verhalten zum Ausland in Krieg und Frieden, erschöpfende Vervollständigung seiner Schriften, der unverfälschte, treueste Ausdruck seines Wirkens zu finden; und boten diese Urkunden nicht zugleich der Forschung jene ursprünglichen und wichtigsten Quellen, welche sie suchte? Friedrichs eigenen Commentaren seiner Thaten geschah sicher kein Abbruch, wenn deren Unterlagen vollständig an's Licht traten.
Der ihr hinterlassenen Verpflichtung, die vaterländische Geschichte zu fördern, glaubte die Akademie eben so sehr nachzukommen als der Dankespflicht gegen ihren Regenerator zu gehorchen, wenn sie das Ideal einer würdigen Biographie Friedrichs II., dessen Grundlinien einst Johannes von Müller vorgezeichnet hatte, in der Gestalt zu verwirklichen suchte, dass das volle Bild seiner Regierung in deren unmittelbaren Zeugnissen entrollt würde. So kam sie zu dem Entschlusse, der Herausgabe der literarischen Werke Friedrichs die Zusammenstellung der Urkunden seiner Staatslenkung folgen zu lassen.
Indem die Akademie sich dieses Ziel steckte, durfte sie sich doch nicht verhehlen, dass einegleichzeitig alle Aufgaben, alle Zweige <X>und alle Sorgen der Regierung umfassende Sammlung der Urkunden eine kaum zu bewältigende Aufgabe bilden, dass die Vereinigung der Documente in diesem Umfange erdrückend, deren Verschiedenartigkeit verwirrend wirken würde. Es schien danach geboten, zunächst nur das Feld ins Auge zu fassen, auf welchem Friedrichs Genius Bahn brechend neue Wege eingeschlagen und seinen Staat in unablässiger Spannung und hartem Ringen glänzend emporgeführt hatte. Die Akademie erbat und erhielt in dem freien und grossen Sinn, welcher die Regierung König Wilhelms kennzeichnet, die allerhöchste Ermächtigung, die politische Correspondenz Friedrichs des Grossen zu publiciren.
Mit der Leitung der Herausgabe seitens der Akademie betraut, haben die Unterzeichneten die überreiche Zahl der in den Archiven des Staats bewahrten Schriftstücke durchmustert, in denen die Politik Friedrichs II. während und in ihrer Ausführung niedergelegt worden ist. Diese Urkunden, viele tausende, liessen in ihrer Folge nur wenige Lücken erkennen, deren Ergänzung aus auswärtigen Archiven unschwer bewerkstelligt werden konnte. Eingedenk jenes Wortes Friedrichs: „die Geschichte soll nur aufnehmen, was aufbehalten zu werden verdient“ wie im Sinne der uns gestellten Aufgabe, konnte nicht in Frage kommen, alle die auswärtigen Beziehungen des Königs angehenden Schriftstücke, welche seine oder seiner Gehülfen Unterschrift tragen, dieser Publication einzureihen. Aber ebenso wenig durfte eines der Documente, welche die Politik des Königs für irgend einen ihrer Momente, für irgend eine ihrer Richtungen und Abwandlungen kennzeichnen, übergangen werden, wenn das Ziel erreicht, der Gang seiner Politik zusammenhängend und erschöpfend erschlossen werden sollte. Diese waren vollständig aufzunehmen und ohne Ausnahme. Die unmittelbarsten und bezeichnendsten Urkunden der Action des Königs sind seine eigenhändigen Denkschriften, Erwägungen, Instructionen, Entwürfe und Weisungen, seine Marginalien und Resolutionen auf die Berichte seiner Minister und Gesandten. Diesen zur Seite steht die eigenhändige Correspondenz des Königs mit seinen Vertrauten, mit leitenden Staatsmännern des Auslandes, mit den Souveränen. Weiter <XI>waren alle Schriftstücke zu geben, die unter seinem Dictate entstanden, nach seinen Directiven entworfen sind: die Cabinetsordres, welche die auswärtige Politik angehen, die Befehle und Weisungen, welche nach seinen Resolutionen in seinem unmittelbaren oder mittelbaren Auftrage von seinen Ministern und seinen Cabinetssecretären entworfen, von ihm vollzogen sind. Von militärischen Weisungen warendiejenigen einzureihen, die in unmittelbarem Zusammenhange mit der auswärtigen Politik stehen. Auch dieser Documente Fülle ist so gross, dass wir ohne Bedenken sich lediglich wiederholende Weisungen bei Seite lassen zu sollen glaubten, und mittelbar ergehende Weisungen zum Theil nur im Auszuge der wesentlichen Stellen, diese jedoch stets in wörtlicher Wiedergabe, aufzunehmen uns begnügen konnten.
Für die Anordnung mochte es zweifelhaft erscheinen, ob die Documente nach den jeweiligen besonderen Aufgaben der Politik, nach ihrer Beziehung zu diesem oder jenem Staate zu gruppiren oder nach der Zeitfolge aufzureihen seien. Aber da in jedem Momente Verhandlungen nach verschiedenen Seiten hin schweben, da dieselben Schriftstücke oft mehr als eine Verhandlung betreffen, zeigte es sich ausserordentlich schwierig, wenn nicht unmöglich, eine sachliche Scheidung dieser Art durchzuführen, während die Anordnung nach der Zeitfolge den unbestreitbaren Vortheil darbot, dem Könige auf jedem Schritte, in jeder Wendung seiner Politik von Stunde zu Stunde folgen zu können, und den weiteren Vorzug ergab, vollen Ueberblick über die von den verschiedenen Seiten her zusammenwirkenden Motive, über die Situation jedes Moments zu gewähren.
Diese Reihenfolge aller irgend bedeutsamen Documente erschliesst der Forschung die innerste Werkstatt. Die Entstehung der politischen Gedanken des Königs, die Combinationen, zu denen sie führten, die Abwandlungen, die sie erfuhren, treten im Augenblicke ihrer Conception hervor. Die Hindernisse, auf welche seine Absichten treffen, die Mittel, jene zu beseitigen oder zu überwinden, die Anstrengungen, welche zum Ziele führen, zeigen sich im Lichte des Tages, an welchem die Hinderung eintrat, der Gegenzug ein<XII>setzte, die Anstrengung begann. Friedrichs Ruhm erbleicht in dieser Beleuchtung nicht; helles Licht überglänzt Wolken und Schatten des Augenblicks. Die Intensität seiner Antriebe, die durchdringende Klarheit und Weite seines Blicks, die unermüdliche Wachsamkeit und Schärfe, mit der er den Gang der Dinge und die Ausführung seiner Weisungen verfolgt, die Spannung und Thatkraft, die von ihm auf seine Gehülfen, auf sein Heer und seinen Staat übergehen, die Raschheit seiner Jugend und die umsichtige Bedachtsamkeit seines Alters offenbaren sich im Zuge des Handelns, in jedem Momente der Action selbst. Vergleichende Prüfung dieser Documente wird die Unterlagen zum abschliessenden Urtheil über Friedrichs Motive und Intentionen gewinnen lassen, wird den sicheren Werthmesser für seine Einsicht und seine Kraft, für die Nachhaltigkeit seines Ringens, wird die richtige Schätzung seiner Erfolge ergeben, während anderer Seits diese Urkunden zugleich den Verlauf der Geschicke Preussens wie die Constellationen des europäischen Staatensystems zu Friedrichs Zeit durchihr unanfechtbares Zeugniss nach allen Seiten hin aufhellen. Nicht geringer als die Erndte, welche die Wissenschaft aus diesen Papieren heimzuführen hat, wird der Ertrag an Belehrung und Anregung sein, welchen die Staatskunst und der vaterländische Sinn aus ihnen gewinnen mögen. Waren uns Friedrichs Thaten einst in trüber Zeit die mächtigsten Hebel der Aufrichtung — je näher wir sie kennen lernen, um so lebendiger werden sie in uns fortwirken. Mit ihm werden wir dabei bleiben, in guten Tagen unserer Erfolge uns nicht zu überheben; in bösen Tagen werden wir uns stärken an seinem wagenden Muthe, an seiner unerschütterlichen Ausdauer, die den Staat mehr als ein Mal aus tiefster Noth gerettet haben; in guten und bösen an seiner Pflichttreue bis zum letzten Athemzuge.
König Friedrich II. führte die Leitung seines Staats mit eigener Hand. Die Minister der auswärtigen Angelegenheiten waren seine Räthe, die er nach Gefallen hörte oder nicht hörte, die auf seine Weisungen hin zu entwerfen und zu verfügen hatten. Die Berichte der Gesandten gelangten an den König allein oder an den König zuerst oder in zwei Ausfertigungen zugleich an den König und an die Minister. Friedrich arbeitete in seinem Cabinet und hatte hier <XIII>einen Gehülfen an dem Cabinetssecretär. Die Conrespondenz mit den Souveränen führte der König, sobald es sich um wichtigere und intimere Dinge handelte, eigenhändig oder er gab dem Cabinetssecretär, die zur Abfassung des Schreibens erforderlichen Gesichtspunkte und vollzog dann dasselbe; nur ausnahmsweise liess er auch andere als Schreiben der Courtoisie und Ceremonie an souveräne Fürsten im auswärtigen Ministerium entwerfen. Jene sind aufgenommen, von den letzteren nur die, deren Inhalt ein politisches Interesse bietet.
Die Verbindung mit den Ministern des Auswärtigen unterhielt der König überwiegend auf schriftlichem Wege: theils durch eigenhändige Weisungen, theils durch Verfügungen am Rande ihrer Anfragen und Berichte oder der der Gesandten, deren Erledigung damit den Ministern überwiesen wird; ferner durch Cabinetsordres, die der Cabinetssecretär nach Weisung des Königs aufgesetzt hat, oder durch Vermerk der mündlich ertheilten Resolution des Königs am Rande des Berichts seitens des Cabinetssecretärs, endlich durch besondere Schreiben des Cabinetssecretärs, mittelst welcher dieser die mündlich ertheilten Befehle des Königs den Ministern übermittelt.
Nach diesen Weisungen waren die Gesandten von den Ministern zu bescheiden, die betreffenden Erlasse wurden dann dem Könige zur Unterschrift vorgelegt; nur in unwichtigeren, den gewöhnlichen Geschäftsverkehr mit dem Auslande betreffenden Dingen verfügten die Minister ohne Unterschrift des Königs „ad mandatum“ . War der König im Felde, so gingen sonst vom Könige zu vollziehende eilige Erlasse zunächst wohl ohne Unterschrift ab; die vollzogene Ausfertigung folgte dann nach. Bei allen eingreifenden oder auf der Stelle zu erledigenden Berichten der Gesandten zog es der König vor, wie er die Instructionen bei Absendung der Gesandten häufig selbst abfasste, unmittelbar aus dem Cabinet zu verfügen, die Bescheidung direct ergehen zu lassen. Von diesen Immediaterlassen erhielten die Minister durch Abschriften der Cabinetskanzlei oder kurze Angaben des Cabinetssecretärs Kunde. In den geheimsten Sachen unterblieb die Mittheilung, und der Gesandte wurde veranlasst, nur dem Könige zu berichten. Bei etwaigem Widerspruch <XIV>zwischen Cabinetsverfügungen und Ministerialerlassen hatten die Gesandten nach Weisung des Königs vom 16. Juni 1741 den ersteren zu gehorchen.
Für unsere Sammlung genügte es in der Regel, die schriftlichen oder die durch das Organ des Cabinetssecretärs übermittelten Weisungen des Königs fur die Bescheidung der Gesandtenaufzunehmen. Nur da, wo die Resolutionen des Königs in ihrer Kürze nicht ausreichend verständlich waren, haben die auf Grund derselben im Ministerium entworfenen Erlasse neben den ersteren Platz gefunden. Weiter aber sind von diesen im Ministerium ausgearbeiteten Erlassen die nicht zahlreichen aufgenommen, deren Concepte ausnahmsweise dem Könige vor der Ausfertigung vorgelegen haben und von ihm revidirt worden sind. Auf persônlichen Vortrag der Minister ertheilte mündliche Weisungen des Königs, welche im Ministerium entworfenen, vom Könige vollzogenen Erlassen zu Grunde liegen, sind nur dann nachweisbar, wenn sich der Minister in schriftlicher Verfügung an den concipirenden Rath auf mündlich gegebene Befehle des Königs bezieht, oder auf Worte des Königs, die aufzunehmen seien. Beschäftigt sich aber die Conferenz der Minister mit Feststellung der Bescheidung auf eingegangene Berichte, lässt der eine Minister dem anderen über die Gesichtspunkte der Bescheidung ein schriftliches Votum zugehen, so ist evident, dass der König hier dem Ministerium die Initiative, den Vorschlag der Bescheidung überlassen hat. Die aus dem Cabinet an die Gesandten ergehenden Weisungen sind lediglich vom Könige gezeichnet. Die im Ministerium entworfenen Weisungen tragen ausser der Unterschrift des Königs die eines oder mehrerer Minister. Diesen unterschiedenen Ursprung kenntlich zu machen, geben wir im Text die jedesmalige Unterschrift oder ergänzen dieselbe, wo solche in Concepten oder Abschriften nicht vermerkt ist.
Bei dem Regierungsantritt des Königs waren Adrian Bernhard von Borcke, Heinrich von Podewils und Heinrich von Thulemeier Minister des Departements der auswärtigen Angelegenheiten und Cabinetsminister. Thulemeier starb schon am 4. August 1740; am 7. Februar 1741 trat der bisher in Wien bevollmächtigte Minister Caspar Wilhelm von Borcke an seine Stelle. Wenige Monate darauf, am <XV>25. Mai 1741, endete Adrian Bernhard von Borcke. Das Departement wurde nun von Podewils und demjüngeren Borcke (Caspar Wilhelm) verwaltet, dessen Antheil an den politischen Fragen keine hervorragende Bedeutung erlangte. Seine Thätigkeit galt vornehmlich den Geschäften des internationalen Verkehrs in der Vertretung privater Rechte. Nach Borcke's Tode (8. März 1747) erhielt Axel von Mardefeld, bis dahin Gesandter in Petersburg, dessen Stelle. Er starb bereits am 8. December 1748 und wurde durch den Grafen Carl Wilhelm Finck von Finckenstein ersetzt. Für die Reichs-Justiz-und Grenzangelegenheiten fungirte von 1746 bis 1755 als dritter Minister im auswärtigen Departement zuerst Friedrich Wilhelm von Danckelmann und nach ihm Ernst Wilhelm Graf von Bredow; nach dessen Tode (7. Juni 1755) wurde diese Stelle nicht wieder besetzt. Nachdem Podewils am 29. Juli 1760 dem Könige entrissen worden, führte Finckenstein allein die auswärtigen Geschäfte, bis ihm der König am 5. April 1763 den geheimen Legationsrath Ewald Friedrich von Hertzberg zur Seite stellte.
Die Expedition der die auswärtige Politik angehenden Erlasse des Cabinets, welche zunächst dem geheimen Kriegsrathe Elias Schumacher obgelegen hatte, übergab der König Ende Mai 1741 dem geheimen Kriegsrathe August Wilhelm Eichel. Nach Eichels Ableben (3. Februar 1768) versah Ludwig Ernst Heinrich Cöper und nach dessen Tode (28. Januar 1782) Theodor Stephan Laspeyres Eichels Functionen.
Die Urkunden unserer Sammlung sind überall, wo die Ausfertigungen vorliegen, nach diesen, wo sie in den Händen der Adressaten geblieben sind, nach den den Ausfertigungen zu Grunde liegenden Concepten oder den in den Kanzleien des Cabinets und des auswärtigen Ministeriums vor der Aushändigung genommenen Abschriften gegeben. Den Gewahrsam der dem Abdrucke zu Grunde liegenden Originale war nur bei den Schriftstücken zu vermerken nöthig, die nicht dem geheimen Staatsarchive zu Berlin entnommen sind.
König Friedrich handhabte die französische Sprache nach seiner Weise; anders in seinen Werken, anders im Drange der That und der Entscheidungen, wo seine Worte auf dem kürzesten Wege zum <XVI>Ziele eilen. An diesem charakteristischen Geschäftsstil des Königs zu bessern, konnte uns nicht in den Sinn kommen. Nach dem Vorgange unserer Ausgabe der Werke Friedrichs sind nur diejenigen Germanismen geändert, welche den Sinn des Königs nicht erkennen lassen würden. Den Abweichungen gegenüber, welche die Orthographie des Königs, der Minister, der Cabinetssecretäre und der Kanzlisten in den Urkunden aufweist, blieb nur der Ausweg übrig, in dem Abdruck der französischen wie der deutschen Schriftstücke die heute übliche Schreibweise unter Festhaltung der älteren Sprachformen zudurchgehender Anwendung zu bringen.
Die Redaction der Sammlung, die Hinzufügung der erforderlichen Erläuterungen und Nachweisungen, die Zusammenstellung der Personen- und Sachregister hat Dr. Reinhold Koser übernommen, der in seiner Bearbeitung der preussischen Staatsschriften aus der Zeit Friedrichs II. den Beruf zur Lösung dieser umfassenden und schwierigen Aufgabe sowohl durch genaue Vertrautheit mit der Geschichte der fridericianischen Zeit als durch Sorgfalt der Arbeit, durch Umsicht und Besonnenheit des Urtheils erwiesen hat.
Berlin, December 1878.
Joh. Gust. Droysen. Max Duncker. Heinrich v. Sybel.
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