3. INSTRUCTION FÜR DEN OBERSTEN VON MÜNCHOW FÜR SEINE SENDUNG AN DEN KAISERLICHEN HOF.

Berlin, 7. Juni 1740.

1. „Es soll gedachter der von Münchow sich mit dem fordersamsten von hier nach Wien begeben, um daselbst bei Ihro Majestät dem Kaiser wie auch der regierenden Kaiserin, ingleichen der verwittibten Kaiserin von Unsertwegen die gewöhnlichen Notificationes von Unsers in Gott ruhenden Herrn Vatern Majestät jüngst erfolgtem Absterben und dem Antritt Unserer königlichen Regierung abzulegen.“

2. „Bei dieser Schickung haben wir dem Obristen von Münchow den Character von Envoyé Extraordinaire beigeleget, jedoch ihm zugleich Creditive als Ambassadeur mitzugeben gut gefunden, inmassen er selbige hierbei empfänget, solche aber nicht eher zu übergeben, als wann er absonderlich dazu von Uns befehliget werden wird; jedoch kann er an ein und anderen Orten, wiewohl nur discursive und ohne Affectation, blicken lassen, dass er ein Creditivschreiben als Ambassadeur beisich hätte, umb selbiges, nachdem es die Gelegenheit und Umbstände der Sachen erfordern würden, zu überliefern und sich mit dem Character von Ambassadeur in das Publicum zu stellen.“

3. Die Creditive hat der Gesandte bei seiner Ankunft „gewöhnlicher Massen zu übergeben“ .

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4. „So viel das Ceremoniel anbetrifft, da hat er sich bei Unserm Ministro zu Wien, dem von Borcke, genau zu erkundigen, wie es darunter mit anderer Könige am Kaiserlichen Hofe sich befindenden Ministris von selbigem Rang gehalten wird, und muss er, der Obriste von Münchow, dahin sehen, dass ihm kein geringeres Ceremoniel . . . gegeben werde.“

5. 6. Weisungen für die Freundschaftsversicherungen, die der Gesandte bei den Audienzen im Namen des Königs abgeben soll.

7. Ob er bei dem Grossherzog und der Grossherzogin von Toskana und der Erzherzogin Maria Anna Audienz zu nehmen hat, soll der Gesandte von der wiener Etikette abhängen lassen, „es sei aber damit Herkommens wie es wolle, so wird er dochhochgedachtem Herzoge die Cour zu machen und ihm von Unserer ihm zutragenden Freundschaft und besonderen Hochachtung alle gute Versicherung zu thun haben“ .

8. „Die vornehmste kaiserliche Ministros hat der Obriste von Münchow in Begleitung des von Borcke auch zu besuchen“ etc.

9. „Im Übrigen und vor allen Dingen muss der Obriste von Münchow sich nach der geheimen Instruction, welche er immediate von Unserer höchsten Person empfangen wird,3-1 accurat und auf das sorgfältigste richten, wie er dann auch wegen der Trauer und Equipage, mit welcher er seine Audienzien am Kaiserlichen Hofe nehmen soll, absonderliche Befehle von Uns zu erwarten hat.“

Friderich.

A. B. Borcke. H. v. Podewils. Thulemeier.

Auszug aus dem Concept.



3-1 Im K. Geh. Staatsarchiv nicht aufgefunden.