24. AN DEN LEGATINSSECRETÄR HECHT IN MANNHEIM.

Berlin, 5. Juli 1740.

Soll nach wie vor mit dem Generalmajor v. Dossow zu Wesel correspondiren. „Gestalt Ihr denn auch, sobald nach Gottes Willen des Churfürsten zu Pfalz tödtlicher Hintritt aus dieser Welt sich begiebet, und Ihr dass der Casus würklich existant sei ganz gewiss und zuverlässig erfahren werdet, nicht allein recta an Uns, sondern auch an ermeldten Generalmajor von Dossow davon durch expresse und zwar, damit man hier und zu Wesel des Événements genugsam versichert sein möge, wiederholte Couriers und Estafetten Euren Bericht zu erstatten habet“ ...

Friderich.

A.B. Borcke. H. v. Podewils. Thulemeier.

Auszug aus dem Concept.