328. AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BERLIN.218-1

Ottmachau, 29. März 1741.

Mein lieber Geheimer Etatsminister von Podewils. Da der zeitige Commandant von Neisse, der Obriste Baron v. Roth, seithero einige hier herum wohnende von Adel, welche sich gegen Mich und die Meinigen nicht ganz übelgesinnet erweisen wollen, auf die gewaltsamste Art von ihren Gütern aufheben und zum Theil durch Schnapphahne, theils mit Zuziehung ihrer eignen Bedienten und Bauern an Händen und Füssen gebunden nach Neisse zum gefänglichen Arrest schleppen, andern aber, so nicht zu Hause gefunden worden, die Häuser durch dergleichen Schnapphahne plündern lassen, danebst durch eigenmächtige und in gar ohnanständigen Terminis abgefasste Ausschreiben die auf dem Lande wohnende Unterthanen soviel an ihm gewesen gegen die Meinigen aufgewiegelt und selbigen unter den härtesten Bedrohungen alle Lieferungen an Meine Truppen untersaget; in alles dieses aber der Cardinal v. Sinzendorff, Meinen sichern Nachrichten zu Folge, mit entriret, auch danebst seinen Unterthanen verboten, an die Meinigen nichts zu liefern, hingegen solchen befehliget, ihren Vorrath nach Neisse zu liefern, auch zum Schanzen und Arbeiten dahin zu gehen des vielen Tramirens durch Correspondance gegen Mich anjetzo zu geschweigen: so habe Ich Mich endlich genöthiget gesehen, Mich der Person ermeldeten Cardinals zu versichern und selbigen von dem bisherigen Orte seines Aufenthalts, Freiwalde, anhero auf das hier belegene, ihm zuständige Schloss bringen zu lassen. Wobei demselben doch nicht der allergeringste Affront widerfahren, vielmehr solcher seinem Character und Geburt nach mit aller Considération und Politesse tractiret worden, auch ihm ferner dergestalt begegnet werden soll. Ich Meines Ortes habe hierbei keine andere Absicht als nur allein dessen beständigen Tramirens gegen Mich überhoben <219>zu sein; im übrigen aber auch denen unschuldigen Leuten, welche obgedachter Massen aufgehoben und zur gefänglichen Haft gebracht worden, einige Sicherheit zu verschaffen, dass solche ohne alle Schuld und Verbrechen nicht noch härter tractiret, wohl aber wieder auf freien Fuss gestellet werden möchten.

Damit nun diese Begebenheit von Meinen Feinden und Mir übel wollenden nicht anders ausgebracht und vorgestellet werden möge, als die Sache in der That beschaffen ist, so habe ich Euch davon zu informiren für nöthig erachtet, um Meine an denen auswärtigen Hofen subsistirende Ministers deshalb gehörig zu instruiren; insonderheit aber will Ich, dass Ihr dem v. Klinggräffen vorerst nur unter Eurer Unterschrift durch eine besondere Estafette alsofort davon informiren sollet, um seines Ortes die Sache ihrer wahren Beschaffenheit nach vorzustellen. Mein bisheriges Betragen gegen mehrgedachten Cardinal hat genugsam gezeiget, dass Ich zu diesem Pas nicht geschritten sein würde, woferne derselbe Mich nicht durch sein ohnerträgliches Betragen dazu gezwungen hätte; wovon Ihr das Publikum zu überzeugen Euch bestens angelegen sein lassen sollet. Ich bin etc.

Friderich.

Nach der Ausfertigung.



218-1 Vergl. Preussische Staatsschriften I, 298.