532. AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BRESLAU.

Von dem Cabinetssecretär.

30. September 1741.

Valory hat den zwischen Sachsen und Baiern abgeschlossenen Vertrag358-1 überreicht, sowie ein Schreiben des Cardinal Fleury.

„Des Königs Majestät scheinen aber von den Propositiones, welche der Marquis de Valory dabei gethan, nicht allerdings satisfait zu sein, da selbiger Sr. Königl. Majestät hinterbracht, dass dem König von Engelland die Neutralité wegen dessen Landen von der Kron Frankreich bereits accordiret worden, nachdem doch der Marquis de Valory gegen Se. Majestät so ofte declariret, dass solches nicht anders als durch Interposition des Königs Majestät geschehen würde, um Dero Convenienze dabei machen zu können. Anderer Umstände zu geschweigen, woraus man urtheilen muss, als gehe die Intention dahin, des Königs Majestät die grösseste Last des Krieges über dem Hals zu lassen und durch dieselbe den andern die Maronen aus dem Feuer zu langen. Ich wünsche nur von Herzen, dass des Königs Majestät dabei nicht zu prompt sein und sich der erforderlichen Dissimulation darunter bedienen mögen.“

Es sei zu bedauern, dass man sich durch Broich nicht einen Entwurf für die Accessionsacte zu dem Tractat zwischen Baiern und Sachsen habe einsenden lassen.

„Des Königs Majestät haben mir sonsten befohlen Ew. Excellenz zu melden, dass da Höchstdieselbe .... Sich eine Lisière längst der Neisse und eine Banlieue um die Stadt Neisse vorbehalten haben, Sie zu Abschneidung aller Weitläuftigkeiten, welche sich sonsten bei Regulirung der Grenze zwischen Nieder-und Oberschlesien leicht ereignen könnten, davor hielten, dass es am besten sein würde, ein gewisses darunter festzusetzen und also solche Lisière längst der Neisse herunter von der münsterbergischen Grenze an bis an die Oder, auch um die Stadt Neisse herum, bis auf eine teutsche Meile breit zu determiniren ... Se. Königl. Majestät überlassen hierbei Ew. Excellenz Savoir-faire, auf was Art dieselbe solche Lisière dergestalt zu reguliren am convenablesten finden werden, und ob Ew. Excellenz vor gut finden, des Herrn v. Broich <359>Excellenz alsofort durcb ein Handschreiben und auf Specialbefehl davon zu informiren, oder ob solches füglicher, bis zur Ratification des Tractats auszustellen“ ....

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.



358-1 Vergl. oben S. 351.