570. AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BRESLAU.

Von dem Cabinetssecretär.

Hauptquartier Neunz, 28. October 1741.

Des Königs Majestät haben befohlen, Ew. Excellenz hierbei zu melden, wie Sie gerne sehen würden, wenn in der anliegenden Accessionsacte388-1 die unterstrichenen Worte: „moyennant de certains arrangements“ ,388-2 gänzlich heraus blieben, aliennassen solche nicht nur sehr vage und zu allerhand Explications sujets wären, sondern auch von denen Sachsen selbst missbrauchet, und dieselbe dadurch sich von einer Sache mehren könnten, welche ihnen doch gar nichts anginge, da diese Arrangements lediglich zwischen Sr. Königl. Majestät und Churbaiern auszumachen wären. Und da Höchstdieselbe sich bereits eigenhändig hätten, was sie unter solche Arrangements verständen, und wie weit Sie deshalb höchstens gehen, so würde gedachte Passage in der Accessionsacte ganz ohnnöthig sein.

Uebrigens könnten Ew. Excellenz alsdann ermeldete Accessionsacte zeichnen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



388-1 Zu dem Verträge zwischen Baiern und Sachsen vom 21. September, vergl. oben S. 351—353.

388-2 Vergl. die vorige Nummer.