6018. AN DEN GEHEIMEN RATH VON POLLMAN IN REGENSBURG.
Potsdam, 29. August 1753.
Da Ich sowohl aus Euren zeither an Mich erstatteten Berichten als auch sonsten wahrnehmen müssen, wie in der bekannten ostfriesländischen Sache, welcher wegen hannöverscher Seits auf die ungegründeste und ungerechteste Weise verschiedene Motus auf dem versammleten Reichstage und sonsten gemachet werden wollen, allerhand Unanständigkeiten und Illegalitäten geschehen seind, dabei aber auch von Seiten des hannöverschen Ministers zu Regensburg62-1 sowohl als des mainzischen Directoris, auch wohl von dem österreichischen Minister in dem Fürstlichen Collegio,62-2 wie Ihr dessen noch in Eurem letzteren Bericht vom 20. dieses Erwähnung thut, mit ganz ungebührlicher Heftigkeit und Impertinenz zu Werk gegangen worden, dadurch aber Meine und Meines Hauses Dignité nicht wenig verletzet wird, daferne Ihr Euch dabei gelassen betraget und dergleichen unanständigem Verhalten [nicht] gebührend begegnet, so bin Ich zwar versichert, dass Ihr solchem<63> indecenten Betragen mit gebührender Activité entgegen zu gehen, so viel an Euch ist, es an nichts ermangeln lassen werdet; auf dass Ihr aber von Meiner eigentlichen Intention darunter um so mehr vergewissert sein könnet, so habe ich Euch durch dieses Mein immediates Schreiben (von welchem Ihr doch keine Abschriften geben müsset, sondern Euch den Einhalt dessen bloss zu Eurer Direction dienen lassen sollet) dieserwegen dahin instruiren wollen, dass wann dergleichen Unanständigkeiten und Illegalitäten, auch Impertinentien von Seiten oberwähnter Ministres oder von wem es auch sonsten sein wolle, weiter unternommen werden wollen, Ihr dabei nicht gelassen sein, noch weniger Euch timide betragen, vielmehr, ohne einmal weitere Ordre deshalb zu gewärtigen, reine von der Leber wegsprechen, und obschon ordnungmässig, jedoch haut à la main dergleichen Indécences Euch zuwiderstellen und Meine und Meines Hauses Dignité sowohl in diesen als andern Vorfallenheiten mit allem gebührlichen Nachdruck souteniren sollet; dabei Ihr Euch jedes Mal Meiner gnädigen Protection versichert halten könnet. Ihr habt Euch hiernach wohl zu achten und Ich bin u. s. w.
F riderich.
Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.
62-1 Von Behr.
62-2 Puchenberg.