6025. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Spandau,6. September 1753.
Auf allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Majestät soll an Ew. Excellenz melden, wie Höchstdieselbe vor nothwendig erachten, dass der Geheime Rath von Klinggräffen mit nächstem von denen Grobheiten und Impertinentien, so von dem österreichischen Minister zu Regensburg in der ostfriesländischen Sache nach des p. von Pollman Berichten unternommen, und von andern darunter mehr vorgegangenen Illegalitäten instruiret und ihm einige Facta deshalb communiciret werden, mit dem Beifügen, dass er sich deshalben mit den kaiserlichen Ministres, sobald solche wiederum wieder nach Wien zurückgekommen sein würden, darüber expliciren und ihnen convenablement sagen soll, wie des Königs Majestät Sich dergleichen Betragen um so weniger von den österreichischen Ministres zu Regensburg vermuthen können, als Sie in der Sache betreffend das fürstliche Taxis'sche Votum Sich auf Ersuchen des wienerschen Hofes so willfährig erkläret67-1 und man leicht erachten können, wie sehr unangenehm es Sr. Königl. Majestät sein müsste, dass man auf eine so gar unanständige Art, dergleichen wohl gegen einen Reichsstand nie vorhin geschehen, zu Werke gehen wollen. Es wüssten Se. Königl. Majestät sehr wohl, dass man auf solche Weise und zwar durch dergleiche illegale Procédés keinem Reichsstande Provincien, die sie rechtlich besässen, abnehmen könne, inzwischen Se. Königl. Majestät doch allemal Ursache hätten, Sich zu beschweren, dass erwähnte österreichische Ministres zu Regensburg sich so sehr partialisch und impertinent bezeigeten.
Ich habe demnach alles solches Ew. Excellenz hierdurch gehorsamst melden und nur noch beifügen sollen, wie ich befehliget bin, den Herrn von Klinggräffen zu avertiren, dass er dergleichen Rescript erhalten werde.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
67-1 Vergl. S. 31. 34.