6053. AN DEN GEHEIMEN RATH HANS DIETRICH VON MALTZAHN IN LEIPZIG.
Potsdam, 30. September 1753.
Ihr werdet aus der abschriftlichen Anlage mit mehrerm ersehen, was bei Mir der in der Churmark wohnende von Adel, Namens von Görtzke, wegen einer Summa von 1990 Rthlr. 12 Gl. 6 Pf. in sächsischen Steuerscheinen, welche ihm bei einer seiner Frauen, einer geborner von Leipzigerin, aus dem Sächsischen zugefallenen Erbschaft angegeben und extradiret worden, vorgestellet und gebeten hat.
Da solche Steuerscheine nunmehro insgesammt zur Bezahlung fällig seind, so will Ich, dass Ihr Euch bestens bemühen sollet, auf dass instehende leipziger Messe solche gedachtem von Görtzke richtig und gebührend ausgezahlet werden müssen, und zwar ohne dass selbige, wo möglich, mit unter das ordinaire Quantum, so auf jeder Messe Meiner Unterthanen halber ausgezahlet wird, kommen, als weswegen Ihr Euren besten Fleiss anzuwenden habet.
Ihr sollet zugleich von diesem Cas den Gebrauch machen, um dem Premierminister Grafen von Brühl dadurch zu zeigen, wie gross die Unbilligkeit sein würde, wann Meine Unterthanen in Fällen, da sie Erbschaften aus Sachsen thun, statt baaren Geldes sich mit Steuerscheinen begnügen müssten, die man dorten nachher entweder gar nicht oder jedoch mit grossem Verlust bezahlen wolle, wohergegen, wann sächsische Unterthanen allhier Erbschaften ziehen, selbige alle Mal das baare Geld empfangen, mithin deshalb sonder Hasard und Verlust nehmen. Ich recommandire Euch alles dieses bestens und bin p.
Friderich.
Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.