1. Sr. Königl. Majestät höchste Intention hierüber en gros bekannt zu machen sein, desgleichen was derselbe vor eine Route nehmen und wie er sich dabei betragen soll, dahero
2. Derselbe anzuweisen, sich von hier ins allergeheimste und unter dem Prätexte von domestiquen Angelegenheiten, Processe und Erbschaftssachen, nach Marseille verfügen und von dort aus nach Smyrna an den Bord eines guten schwedischen oder dänischen Schiffes, dergleichen nach des von Rexin Versicherung fast alle 14 Tage von Marseille nach Smyrna abgehen, in aller Stille dahin verfügen und unterwegens entweder vor einen Negocianten oder Reisenden aus Curiosität, um die Échelles de Levant und sämmtliche considerabele Seehäfen des orientalischen mittelländischen Meeres zu sehen, ausgeben und ganz geschlossen halten sollte.
Ein französisches Schiff sollte derselbe zu seinem Transport nach Smyrna nicht choisiren, weil solches leicht von den englischen in der mittelländischen See kreuzenden Kriegesschiffen aufgebracht und weggecapert werden könnte,1 desgleichen kein spanisches, holländisches, toscanisches, genuesisches oder anderer Nationen Schiffe, so mit denen Seeräubern in Krieg stehen, sondern er müsste sich absolute zu seiner Seereise nach Smyrna eines schwedischen oder dänischen Schiffes bedienen, welche so wenig von den Engelländern als denen Seeräubern etwas zu befürchten haben.
3. Sobald der p. in Smyrna angelanget, hat sich derselbe bei dem …2 Consul zu melden und unter dem Namen von einem Negocianten oder Curioso seine Protection bei demselben auszubitten, damit derselbe als einer von seiner Nation von ihm bei allen Gelegenheiten protegiret werden möge, ohne sich das allergeringste gegen ihn von seiner weitern Destination oder demselben committirten secreten Négociation merken zu lassen.
4. Es soll sich der p. vors erste in Smyrna ganz geschlossen halten, kurze Zeit darauf aber durch die sicherste Gelegenheit, die er vor sich finden kann, von Smyrna aus dem in Constantinopel befindlichen königlich französischen Botschafter Chevalier de Vergennes und dem königlich schwedischen Gesandten, dem Kanzeleirath von Celsing, von seiner Ankunft zu Smyrna, ohne jedoch von seiner aufhabenden secreten Commission und Negociation die geringste Eröffnung oder Erwähnung zu thun, schriftliche Nachricht geben, und dass, wenn es beide oder einer von ihnen gut und nöthig finden, auch ihm die Zeit deshalb zu bestimmen belieben wollten, er den Augenblick, aber auch nicht ehender, sich insgeheim von Smyrna nach Constantinopel verfügen und daselbst zu seiner weitern Instruction und Verhaltungsnachricht sich bei ihnen melden würde.
1 Vergl. S. 317.
2 Der Minister bemerkt am Rande: „Der Name der Nation des Consuls in Smyrna ist vors erste noch in blanco zu lassen.“