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und die Sache so einrichten würden, dass raisonnablement auch von der anderen Seite nichts dagegen gesaget werden könne. In was critiquer Situation Se. Königl. Majestät Sich inzwischen zeither gefunden und wie grosse Ursache Dieselbe hätten, Sich einen Dorn auszuziehen, welcher Deroselben und Dero Landen sehr funeste fallen können, davon bin ich befehliget, Ew. Excellenz ein Échantillon durch einen Extract aus einem sicheren und ganz authentiquen Schreiben zu communiciren, welches aber heute bereits zu thun mir die Zeit nicht vergönnen will, sondern bis morgen mir reserviren muss.1

Eichel.

Nach der Ausfertigung.


7147. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 20. December 1755.

Zufolge meines letzteren unterthänigen Schreiben an Ew. Excellenz habe die Ehre, gehorsamst zu melden, wie des Königs Majestät mir befohlen haben, Ew. Excellenz deshalb von gewissen Umständen aus Russland, so Sr. Königl. Majestät auf das authentiqueste gemeldet worden, einige Communication zu thun, weil Höchstdieselbe angemerket haben wollen, als ob Ew. Excellenz in der festesten Persuasion ständen, dass alle Engagements zwischen denen beiden kaiserlichen Höfen nur pur defensive wären, und des Königs Majestät daher nicht leicht etwas zu besorgen hätten, daferne Dieselbe nicht etwa von Selbsten zu einem Kriege resolviren sollten.

Solchem zu allergehorsamster Folge [habe] nachstehende Umstände2 an Ew. Excellenz und zu Dero alleinigen Direction, unter dem Siegel des grossesten Geheimnisses, wie des Königs Majestät exprès verlanget haben, melden sollen, dass, nachdem der Grosskanzler Graf Bestushew aus einer detestablen Rage gegen des Königs Majestät es dahin zu drehen gewusst hat, dass schon in einem zu Moskau den 15. Mai 1753 in Gegenwart der russischen Kaiserin gehaltenen grossen Conseil3 von denen russischen Collegiis ein Resultat festgesetzet und von denen Membris des Conseils unterschrieben worden, nach welchem es als ein Grundgesetze und Maxime vom russischen Reiche gehalten werden solle, sich von nun an allem Agrandissement von Preussen zu opponiren, gedachter Grosskanzler dieses Resultat wiederum in dem zu Petersburg den 7.4 des letzteren Monates Octobris in Gegenwart der Kaiserin und des Grossfürsten, als welcher dazu exprès obligiret worden, gehaltenen extraordinairen Conseil bei Gelegenheit des mit Engelland geschlossenen Subsidientractats auf das Tapis gebracht, da dann zufolge dessen in solchem Conseil conveniret worden, dass von Seiten Russlands man sich sogleich in der Verfassung setzen wolle, um von der ersten der besten Gelegen-



1 Vergl. Nr. 7147.

2 Vergl. Bd. X, 85 — 89.

3 Aus Maltzahn's Bericht, Dresden 12. December. Vergl. S. 436 Anm. 7.

4 Vergl. S. 430 Anm. 1.