6645. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 13. Februar 1755.

Ew. Excellenz erstatte zuforderst meinen ganz unterthänigen Dank vor die beiden letzteren sehr gracieuse Schreiben, welche Dieselbe an mich abgehen zu lassen geruhen wollen. Es erfolget in beikommendem Paquet die von Sr. Königl. Majestät vollenzogene Expedition vor den Herrn von Fürst,53-3 mit welcher es, wie ich glaube, so gar sehr nicht pressiren wird, weil des Herrn von Massow Excellenz vermuthlich die königliche Resolutiones über die von ersterem gemeldete verschiedene Punkte abgewartet haben wird, um in Conformité derselben die anderweite Instructiones vor den Herrn von Fürst einzurichten und ihm sodann solche vermittelst Expressen zuzusenden. Ich meines geringen Ortes bin sonsten vollenkommen der Meinung, dass von dieser ganzen Negociation ausser vielem Hin- und Hercorrespondiren nichts gedeihliches herauskommen wird, so lange der wiener Hof keinen auswärtigen Embarras zu besorgen hat, und beklage den guten Herrn von Fürst wegen der üblen Situation, worin er deshalb stehet. Inzwischen haben des Königs Majestät Dero gute Ursachen, warum Sie diese Negociation<54> continuiren und nach Möglichkeit die Hand dazu bieten wollen, um, wie Sie sagen, denen Oesterreichern das Maass voll zu geben.54-1 Nie aber glaube ich, dass sie condescendiren werden, Sich von dem wiener Hofe einen Münzfuss aufdringen zu lassen,54-2 welchen derselbe nicht einmal bei Churbaiern und verschiedenen Reichskreisen geltend machen könne. Der Vorwurf von der inegalen Ausmünzung verschiedener Geldsorten ist nicht ohngegründet, ausserdem aber, dass die österreichischen neu ausgeschlagenen Münzen darunter gar nichts voraus haben, so ist diese inegale [Ausmünzung] allemal von Sr. Königl. Majestät detestiret und denen Münzbedienten auf das schärfeste verboten worden. Der zum Unglück vom Lande nach Berlin gekommene Graumann aber hat dieses mit seinen bei denen Münzen angebrachten Creaturen so künstlich zu drehen gewusst, dass alles ohne Effect geblieben, ohne dass Sr. Königl. Majestät jemalen deshalb ein Pfennig berechnet worden. Da aber jetzt des Königs Majestät Sich gemüssiget sehen, Sich der Münzen mit Ausschliessung des Graumanns Selbst anzunehmen, ist dieses einer der ersten und grössesten Articul, dass die Münzen egal ausgeschlagen, die Beutel davon vor eine gewisse Summe egal von Gewicht sein und nicht, wie unter des Graumanns Direction geschehen, schwer und leicht unter einander ausgemünzet, sondern, so viel möglich, richtig gestückelt werden müssen …

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



53-3 Vergl. S. 50.

54-1 Vergl. Bd. X, 468.

54-2 Vergl. S. 48.