7042. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

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Plotho berichtet, Regensburg 16. October: „Es ist gewiss, dass der ansbachsche Minister, der von Knebel, auf nachdrückliche Instanz des wienerschen Hofes theils schriftlich, theils mündlich durch den dazu gebrauchten hiesigen würzburgischen, den vieler unanständiger Intriguen wegen sich sehr hier bekannt gemachten würzburgischen Domherrn Freiherrn von Fechenbach, von hier rappelliret werdeu müssen, wiewohl selbiger mit der Art, wie solches geschehen, sehr satisfait ist.

Der von Schwartzenau hat nebst andern, die der wienersche Hof absolute von hier weg haben will, sein Sort noch zu erwarten. Selbiger ist auch bei dem sachsen-coburgischen Hofe, welcher ihm das vormundschaftliche Votum von Sachsen-Weimar aufgetragen, auf das härteste verklaget, dass er wider die kaiserliche Autorität und in Religionssachen sich am meisten auflege, und deshalb verlanget worden, dass ihm solches Votum abgenommen werde, wenn der kaiserliche Hof mit der allezeit bezeigten Faveur gegen das sachsen-coburgsche Haus continuiren

Potsdam, 25. October 1755.

Des Königs Majestät, so einliegenden Bericht des Herrn von Plotho zu Regensburg Allerhöchstselbst gelesen, haben mir befohlen, solchen Ew. Excellenz mit dem Vermelden von Höchstderoselben wegen zuzusenden, wie ein Königliches Departement derer auswärtigen Affairen dergleichen enorme Attentata des wienerischen Hofes nicht mit Indifférence und sonder Attention ansehen, vielmehr davon profitiren und denen Reichsständen die Augen öffnen und klar begreifen machen möchte, wie weit der intendirte Despotisme des wienerischen Hofes gehe und sich schon zu äussern anfange, so dass man endlich die Freiheiten und Prärogativen derer Stände würde völlig unterdrücken und denenselben

solle. Solches ist aber durch gründliche schriftliche Vorstellungen abgelehnet worden, weil die Anklagen sich nicht gegründet befunden. Anjetzt soll der im niedersächsischen Kreise subsistirende kaiserliche Minister, der Graf von Raab, welcher vor zwei Tagen von Wien kommend hier durchpassiret ist, nach dem sachsen-gothaischen Hofe gehen, und, wenn daselbst nicht kaiserliche Convenien zen zu machen, mit dem sachsen-coburgschen Hofe die Majorennitätserklärung des jungen Herzogs von Sachsen-Weimar und Eisenach349-1 tractiren und dabei ausbedingen, dass die beide sächsische Vota dem von Montmartin aufgetragen werden.

Bei dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt hat der Graf von Pergen von neuem mit Drohungen darauf angetragen, dass der von Schwartenau von hier rappelliret werden möchte, wozu vermuthlich Anlass gegeben, da der von Schwartzenau nicht längst in meiner und einiger andern Gegenwart gegen den kaiserlichen Concommissär349-2 äusserte, wie er alle schuldigste Devotion gegen kaiserliche Majestät hegete, allein einem Despotismo als ein Minister eines Reichsstandes jederzeit herzhaft widersprechen würde und müsste.“

werde vorschreiben wollen, was vor Gesandte und Bevollmächtigte sie zum Reichstage schicken, und wie solche nach dem intendirten Despotisme votiren sollen. Wobei überdem auch der von Plotho dahin instruiret werden sollte, wider dergleichen herzhaft zu schreien und sich zu bewegen, gestalten dann obgedachtes Departement die Termes darunter nicht zu menagiren habe, nachdem man wienerischer Seits sich in Égard Sr. Königl. Majestät grob genug ausdrücke,

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



349-1 Vergl. Bd. VI, 607.

349-2 Graf Palm.