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würde auch der Graf von Solms nunmehro die gewöhnliche Audiences nehmen pp.1

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.


7409. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 8. April 1756.

Den von Ew. Excellenz mir mit Dero gnädigem Schreiben adressirten Bericht an des Königs Majestät, das Schreiben des Baron von Höpken betreffend, habe sofort gehörig zu besorgen nicht ermangelt, und hat sothaner Bericht den guten Effect gehabt, dass die vorhin deshalb genommene Resolution geändert und dergestalt temperiret worden, dass Ew. Excellenz vermuthlich davon zufrieden sein dörften, wie Dieselbe das mehrere deshalb aus der Einlage2 zu ersehen geruhen werden. Es wird also lediglich von Ew. Excellenz Gutfinden dependiren, wie der denen Zeitungen deshalb zu inserirende Articul einzurichten, dass solcher nicht eben anstössig, noch jemandem präjudicirlich sein könne. Wobei ich der ganz ohnvorgreiflichen Meinung bin, dass das Rescript an den Herrn Grafen von Solms wegen Nehmung seiner Audienz wohl gar füglich werde abgehen können,3 bevor gedachter Articul in denen Zeitungen erscheinet, nachdem des Königs Majestät darunter von Dero ersterem Sentiment geändert haben. Ich vor mein geringes Particulier bin erfreuet, dass diese so ohnangenehm gewesene Sache auf solche Art ihre Endschaft erreichet hat, und wünschete wohl sehnlichst, dass es mit denen übrigen, sehr weit sonst aussehenden schwedischen Sachen zwischen dem dortigen Hof und Senat gleichfalls so weit gekommen sein möchte, und deshalb ein glückliches Temperament ausgefunden werden könnte.

So viel kann ich inzwischen Ew. Excellenz im höchsten Vertrauen eröffnen und versichern, dass des Königs Majestät nicht ablassen, der Königin von Schweden Majestät beständighin auf die sincereste Weise die Moderation und eine Reconciliation mit dem Senat zu recommandiren,4 obschon auf der anderen Seite höchstgedachte Se. Königl. Majestät sehr ohngern sehen, dass der Senat bei jetzigem Reichstage die Sachen auch seines Ortes zu weit poussiret und die einmal bestätigte Forme de gouvernement zu alteriren intendiret. Es haben auch des Königs Majestät den Herrn von Knyphausen instruiren lassen, deshalb einige Insinuationes, wiewohl vorerst nur in ganz gene-



1 Demgemäss Ministerialerlass an Hellen, d. d. Berlin 13. April, mit der Weisung, einen entsprechenden Artikel in die französischen Zeitungen in Holland einrücken zu lassen.

2 Nr. 7408.

3 Der Ministerialerlass an Solms vom 6. April (vergl. S. 246 Anm. 3) kann erst mit dem Immediaterlass vom 10. April abgegangen sein, da beide zugleich in dem Bericht von Solms vom 23. als empfangen bescheinigt werden, während den Eingang des Immediaterlasses vom 6. April (Nr. 7405) bereits der Bericht vom 20. April bestätigt.

4 Vergl. S. 231. 255.