<280>holten grössesten Contestationen versichert, wie er in seinem Leben nicht gestatten und zugeben werde, dass weder seine Familie, noch seine Unterthanen der Religion halber persecutiret werden sollten, und dass solches sein fester und ohnveränderlicher Vorsatz wäre. Was ihn hauptsächlich dabei schmerzete, wäre dieses, dass er darüber seines Herrn Vaters Gnade und Vertrauen verlieren müssen, und sei ihm unter allen diejenigen zwei Dispositiones am sensiblesten, so sein Herr Vater erstens wegen der Grafschaft Hanau1 und zweitens wegen der Truppen gemachet, dass diese nämlich an die dortige Regierung mit vereidet werden sollten. Welches alles er unter beständiger Vergiessung vieler Thränen des Königs Majestät repräsentiret hat. Höchstdieselbe haben gedachtem Prinzen darauf geantwortet, dass sein Herr Vater in allem, was er gethan, nicht zu viel gethan, sondern vielmehr noch mit grosser Moderation gegen ihn verfahren hätten, und dass ein anderer Vater vielleicht zu einer weit härteren Resolution geschritten wäre. Es müssten Se. Königl. Majestät auch [dahin] gestellet sein lassen, ob der Prinz bei seiner vorgenommenen Religionsveränderung alles wohl überleget und die Beschaffenheit der Religion, zu welcher er übergetreten, nebst denen daher folgenden fast ohnvermeidlichen Suiten genugsam eingesehen hätte, und hätte nothwendig daher unter andern erfolgen müssen, dass die dortigen Unterthanen, die den Verfolgungsgeist der römischen Religion und deren Intolérance aus den vorigen und modernen Exempeln sehr wohl kenneten, daher in Schrecken und Appréhension gerathen müssen. Da aber die Sache einmal geschehen und darauf zu gedenken wäre, was der Prinz nach dem begangenen Pas zu thun habe, um sich sowohl seines Herrn Vaters als seiner Unterthanen, auch derer dortigen Landen benachbarten evangelischen Fürsten Vertrauen wieder zu erwerben, so sei nichts anders übrig, als sich gegen seinen Herrn Vater respectueux und gehorsam und im übrigen alle Moderation zu bezeigen; wann er demnächst einmal zur Regierung gelangen werde, seiner Unterthanen Vertrauen dadurch zu gewinnen, dass er sich seines Herrn Vaters Arrangements gefallen liesse, seine Religion in seiner Schlosskapelle exercirte und alle öffentliche Processionen und dergleichen, so seinen Unterthanen Scandale oder Furcht geben könnte, verhinderte und dabei keine Persecutiones gestattete, auch wenn seine Stände und Unterthanen in ihren Religionssachen ihn um Einen Schritt bäten, selbigen Zwei zu bewilligen, damit endlich selbige, wann sie sähen, dass die Religionsveränderung von ihm nur sein personnelles Werk sei und sie wegen ihrer Religion nichts zu befürchten hätten, wiederum alles Vertrauen gegen ihn fasseten, zumalen da er versicherte, niemalen weder seine Frau noch Kinder wegen der Religion einigen Verdruss machen zu wollen. Wie aber auch wahr sei, dass, da niemand ohne begangene Jugendsünden wäre und bei reiferen und älteren Jahren man sich mit dem Himmel darüber



1 Der Erbprinz sollte nach dem 4. Artikel der Assecurationsacte (vergl. Bd. X, 532) die Grafschaft Hanau-Münzenberg seinem ältesten Sohne Wilhelm abtreten.