Quant au sieur de Gaudecker,1 vous lui direz que, pourvu qu'il ait démêlé l'affaire d'honneur qu'il avait eue, honorablement, et qu'il n'ait point quitté le service autrichien d'une façon qui fasse quelque tâche à son honneur, mais qu'il se soit battu en brave homme contre son antagoniste et qu'il vous prouve cela par de bonnes lettres ou attestations, il n'aurait qu'à venir ici se présenter à moi, et que j'aurais soin alors de lui.
Federic.
Nach dem Concept.
7203. AN DEN OBERST VON DER GOLTZ IN HALLE.
Berlin, 18. Januar 1756.
Mein lieber Obrister von Golz. Da Ich aus Eurem unter dem 15. dieses an Mich erstatteten Bericht mit mehrern ersehen habe, was Ihr von dem fernem Erfolg Eurer Commission zu Halle an Mich umständlich gemeldet, so ertheile Ich Euch darauf in Antwort, wie Ich dahingestellet sein lassen muss, aus was Ursachen die sächsischen Commissarii statt des vorhin bezeigten grossen Empressements, zu Treffung eines Commercientractats zu kommen, jetzo so viele Indifférence deshalb blicken lassen,2 und ob solches wegen des neuen Weges durch das Braunschweigsche — welchen man Mir jedoch noch beständighin als impraticable zu sein angiebet3 — oder sonst aus andern Ursachen geschehe. Dannenhero Ihr dann nebst denen übrigen Commissarien eine gleichmassige Indifférence simuliren und sehen müsset, ob es denenselben darunter Ernst sei oder sie dergleichen nur affectiren, um dadurch bessere Conditiones zu erhalten.
Inzwischen, so viel die von Euch angeführte Punkte anbetrifft, da dienet Euch darauf zur Resolution, dass, was zuforderst das von ihnen prätendirte freie mutuelle Commercium mit denen Parchenten anbetrifft, Ich dazu Meine Genehmhaltung nicht geben kann und solches schlechterdings nicht angehet, welches Ich Euch dann auch wegen derer weissen und gedruckten Zitze, Kattune, Romales und baumwollenen Tüchern in Antwort geben muss, da bekanntermaassen solche, so viel nämlich die ausländischen anbetrifft, überhaupt und schon von Meines verstorbenen Vaters Majestät Zeiten her in allen Meinen Landen zum Gebrauch gänzlich verboten gewesen und noch seind, so dass nur allein dasjenige, so davon in hiesigen Landen fabriciret wird, zur Consumtion frei bleibet. Und da überdem von allen vorstehenden nichts im Sächsischen fabriciret, sondern nur von auswärtig dahin gebracht wird, so sehe Ich auch keine rechtschaffene Ursache ein, warum dortigerseits man der-
1 Maltzahn berichtet, Dresden 12. Januar, dass ein österreichischer Rittmeister von Gaudecker, der eines Ehrenhandels halber den österreichischen Dienst habe verlassen müssen, in das preussische Heer einzutreten wünsche.
2 Vergl. S. 23.
3 Bd. XI, 202.