7240. AN DEN GROSSKANZLER VON JARIGES IN BERLIN.
Potsdam, 3. Februar 1756.
Mein lieber Grosskanzler und Geheimer Etatsminister von Jariges. Nachdem Ich aus bewegenden Ursachen resolviret habe, den zu Eures verstorbenen Vorfahren76-2 Zeit auf diejenigen Gelder, welche wegen derer auf Schlesien hypothecirt gewesenen Schulden zur völligen Bezahlung nach Engelland ausgezahlet werden sollen, gelegten Arrest76-3 nunmehro völlig wiederum aufzuheben;76-4 mithin das Sequestrum dererselben bei dem Hof- und Kammergerichte zu Berlin, wohin solche Gelder deponiret worden,76-5 cessiren muss: als mache Ich Euch solches hierdurch zur Nachricht und Achtung bekannt und werde Euch nächstens Meine weitere Intention zukommen lassen, wohin diese bei dem Kammergerichte deponirte Gelder ferner ausgezahlet werden sollen, zu welchen inzwischen der Kaufmann Splitgerber diejenigen 80,000 Thaler, so ihm daraus auf Meine Ordre vorschussweise ausgezahlet worden seind, in Conformität seines darüber ausgestelleten Wechsels beibringen muss, und weshalb Ihr demselben vor Euch und sonder Éclat die legale Aufkündigung thun sollet. Ihr habt Euch hiernach zu achten, und Ich bin Euer wohlaffectionirter König
Friderich.
Nach der Ausfertigung.
<77>76-2 Cocceji. Vergl. Bd. XI, 386.
76-3 Vergl. Bd. IX, 479.
76-4 Vergl. S. 55.
76-5 Vergl. Bd. X, 39.