7256. AN DEN MAJOR VON HORNN IN PARCHIM.

Potsdam, 9. Februar 1756.

Mein lieber Major von Hornn. Weil Ich in Erfahrung komme, dass des regierenden Herzog zu Mecklenburg-Schwerin Durchlaucht noch beständighin Sich gegen Mich und meine Dignité auf eine ganz ungewöhnliche und ungebührliche Art zu betragen fortfähret,91-2 so ist Mein Wille, dass Ihr mit Nehmung aller gebührenden Präcautionen, damit Euch kein Affront geschehen könne und sonsten alle Excesse dabei vermieden werden müssen, noch ein paar Invasiones auf gedachtes Herzogs Territorium thun und einige von des Herzogs eigenen Unterthanen, durchaus aber und schlechterdings nicht von denen Unterthanen der mecklenburgischen Noblesse, sondern nur blos und allein von des Herzogs Güter, enleviren und nach Parchim zum Arrest bringen lassen, auch hiernächst, wie solches geschehen, an Mich berichten sollet. Ihr habt Euch hiernach zu achten und Ich bin p.

Friderich.

P. S.

Wenn von der mecklenburgischen Miliz und von denen Amtsschreibern welche dabei können enleviret werden, so- wäre es zum besten. Das Commando, so dazu gebrauchet wird, muss stark sein, damit es nicht kann insultiret werden, und die Beamte, die enleviret sein, müssen nach Spandow in Verwahrung gebracht werden.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei mit dem Vermerk „P. S. de la main propre du Roi.“

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91-2 Vergl. S. 62.