<412> Erklärer), dass man sie von dar nicht wegkriegen wurde, ohne Gewalt an ihr zu gebrauchen. Welches dann, da es dem Generalmajor von Wylich gemeldet worden, diesen bewogen hat, den Oberhofmeister1 von der Königin zu sprechen, um selbige gütlich zu disponiren, sich doch dabei nicht zu exponiren, welches dann auch geschehen und von dem Effect gewesen sein soll, dass die Königin sich von selbst wieder in ihre Kammer begeben hat. Ob diese Erzählung in allen Stücken ihre Richtigkeit hat, kann ich nicht garantiren, weil ich weder den Herrn General von Wylich, noch den Herrn von Matzahn sprechen können; so viel aber ist gewiss, dass der Königin in keinem Stücke weder an Égards, noch Respect manquiret worden ist. Was die Sache selbst anlanget, da ist in gedachtem Archive nicht das geringste weiter angerühret, noch herausgenommen worden, als nur allein diejenige Acten oder Correspondance, so auf die in mehrgedachtem Précis allegirte Dépêches Rapport haben, nachdem man von dem Orte, wo sich solche zusammengefunden, schon informiret gewesen ist. Alles andere ist ohnberühret geblieben.
Des Königs Majestät aber haben vor nothwendig zu sein geglaubet, Sich von solchen Acten und Correspondance deshalb zu versichern, nachdem man solche, so zu sagen, zu Dero Disposition zurückgelassen hat, damit Sie durch Producirung derer Originalien dasjenige, so Dieselbe in dem Précis2 davon angeführet haben, nöthigen Ortes legitimiren und dadurch die ganze Welt von der Gefährlichkeit der wider Sie ingeheim geschmiedeten Anschläge, sowie auch von der indispensablen Nothwendigkeit, Sich bei einem inevitablen Kriege mit den Oesterreichern den Rücken wegen derer Sachsen frei zu machen, zu überzeugen, da es anderergestalt einen Minister, wie der Graf Brühl überall bekannter Maassen ist, gar wenig gekostet haben würde, auch denen authentiquesten Copien und Extracten gedachter Correspondance hautement ein Démenti zu geben und solche vor forgiret und erfunden auszurufen.
Ich habe inzwischen gestern die Gelegenheit gehabt, des Königs Majestät des Einhaltes des dieser Papiere wegen an Ew. Excellenz und des Herrn Grafen von Finckenstein Excellenz ergangenen Schreibens3 zu erinnern, nach welchem alle diese Piècen in extenso, wie sie lägen, indistinctement gedrucket und publique gemacht werden sollten; da dann des Königs Majestät darunter in etwas von Dero ersterem Sentiment geändert und mir befohlen haben, an Ew. Excellenz zu melden, wie Dieselbe nur die principalesten von solchen Relationen aussuchen, in welchen nämlich die Bosheit und gefährliche Anschläge am meisten am Tage lägen, und alsdenn insonderheit den Marquis de Valory die französischen davon, als die von Flemming, Brühl p. bei Ew. Excellenz in Original lesen lassen, wegen der teutschen, als denen von
1 Rupert Florian von Wessenburg. Freiherr von Ampringen.
2 Vergl. S. 307—309.
3 Nr. 8019.