<460> zur gesetzten Zeit einkomme und beigetrieben, auch zur Hauptkasse nach Torgau abgeliefert werden müsse, entstehenden Falles man nicht anders könnte, als wegen der zurückbleibenden Gelder sich an die Kreisräthe und Vorgesetzte derer Kreiser zu halten und dasjenige, was deshalb zurückbliebe, von ihnen beizutreiben. Bei welcher Gelegenheit Ihr dann auch dasjenige bei denenselben geltend machen könnet, was Ich vorhin zum Faveur der hiesigen Lande gegen Euch declariret habe, dass Ich vor der Hand eine geringere Einnahme an Imposten begehre, als solche von dem Lande sonsten aufgebracht werden müssen;1 dabei Ihr dann auf die Catastra, Rechnungen und dergleichen zu insistiren habet, auf dass nur zuforderst ein Fundament der Einnahme reguliret und ausgemachet werde, nach welchem dann weiter verfahren und alles beigeschaffet werden müsse.

Was die Remissiones anlanget, so diejenigen [haben sollen], welche mit Märschen und Lieferungen zur Subsistance vor die Armée vor andern beschweret worden, da bleibet es zwar dabei, dass Ich denenselben die ganz billige Remissiones lasse und sie darunter von denen andern mit übertragen werden müssen; es muss aber auch zur Sache gethan und sodann der Ueberschlag gemachet werden, wie und welchergestalt diese Remissiones ertheilet und repartiret werden.

Ihr habt in Eurem letztern Bericht unter andern mit angeführet, wie es Euch bis dato noch an Zwangsmitteln fehle, um die renitirende und in Abführung ihrer Prästationen zurückbleibende zu ihrer Schuldigkeit und zum gebührenden Abtrag anzuhalten. Nun leiden es zwar jetzo die Umstände nicht, dass Ich Euch ein oder andere Escadron Husaren oder auch etwas an Infanterie anweisen könnte, um die zurückbleibende und renitirende durch militärische Execution dazu zu bringen. Dieses aber könnet Ihr denenselben intimiren, dass, da ein guter Theil der Armée ohnfehlbar die Winterquartiere in denen hiesigen Landen bekommen und darin verleget werden würde, es also denenjenigen sehr schwer zur Last fallen würde, die alsdann mit ihren Prästationen zurückgeblieben wären, da sie sodann nicht nur die schwereste Execution, sondern, dass auch dem Befinden nach sie ex propriis es gedoppelt zu erlegen hätten, zu gewärtigen haben würden. Wobei Ihr ausserdem noch zu überlegen habet, ob nicht die Stadt oder Kaufmannschaft zu Leipzig den Vorschuss wegen der entferntesten Kreiser ratione der Contribution und andern thun, der oder denenselben aber demnächst der Regress gegen die eigentliche Debitores gegeben, ihnen auch alsdann gegen solche nach Zeit und Umständen geholfen werden könne.

Alles dieses müsset Ihr in gehörige Ueberlegung, zugleich aber auch in die wirkliche Arbeit ziehen und nunmehro Eure beständige Arbeit und Fleiss sein lassen, die Gelder zur Kasse beizuschaffen, maassen nicht nur der Euch vorgestern2 bekannt gemachte Etat wegen



1 Vergl. S. 303.

2 In der Vorlage verschrieben: gestern. Vergl. Nr. 8104.