4) Wird der Generalmajor von Spörcken selbst consideriren, wie wenig es harmoniren könne, dass des Königs von Polen Majestät denen Feinden Sr. Preussischen Majestät Truppen überlassen wollen, um Dero Lande zu attaquiren und Dieselbe auf der andern Seite dennoch Complaisances vor Erstere haben sollten, welches gar nicht übereinstimmet, und man also Sr. Königl. Majestät von Preussen keine Conditiones proponiren müsse, worinnen Contradictiones seind und die ohnmöglich angehen können.
Nach der Ausfertigung im Königl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden.
8214. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Struppen, 16. October 1756.
Nachdem auf Ew. Excellenz Gutfinden ich mir die Freiheit genommen, des Königs Majestät zu insinuiren, wie das Publicum zu Berlin und sonsten überall ein näheres Detail von der letzteren Bataille bei Lobositz mit Ungeduld erwartete und ein mehreres von den dabei vorgefallenen Umständen und an brimborions de guerre gewonnen worden wissen wollte, so haben des Königs Majestät sogleich darauf beikommende Relation höchsteigenhändig aufgesetzet1 und mir solche Ew. Excellenz zuzusenden befohlen, um solche gehöriger Orten zu communiciren und publique zu machen, welches alles meines Ortes hiermit geschiehet.
Ich hätte sehr gewünschet, dass des Königs Majestät einem oder andern Dero Herrn Officiers permittiren wollen, sich von dieser Relation zu chargiren, indem ich gestehen muss, dass nach denen mir nunmehro bekannten Umständen diese Relation sehr modeste wiederum gefasset worden und verschiedenes mehr darin gesaget werden können, wie dann gewiss ist, dass die österreichische Armée einen Verlust von mehr als 5,000 Mann gehabt und insonderheit das Regiment Cavallerie von Cordua von der unsrigen fast ganz ruiniret worden, da selbst nach Aussage der Blessirten und Gefangenen nur etwa 5 gesunde Officiere von solchem übrig geblieben seind, auch derjenige, so die Situation des champ de bataille gesehen hat, nicht wohl begreifen kann, wie eine Armée so gar viele Schwierigkeiten gegen eine so sehr avantageux postirte und dabei supérieure Armée übersteigen können und das champ de bataille zu behaupten und den Feind zur Retraite zu zwingen. Indess da des Königs Majestät es so haben wollen, so können auch Ew. Excellenz auf das, so in dieser Relation stehet, um so gewisser rechnen und versichert sein, dass nicht das geringste darin grossiret worden und von manchem noch wohl ein mehreres gemeldet werden können. Warum aber solches nicht geschehen und des Königs Majestät solches lieber supprimiren wollen, solches muthmaasse ich, gegen Ew. Excellenz mich
1 Vergl. unten Beilage A.