7651. AN DEN GENERALMAJOR VON LATTORFF IN COSEL UND DEN GENERALLIEUTENANT VON KALSOW IN SCHWEIDNITZ.
Potsdam, 4. Juli 1756.
Instruction vor den Generalmajor von Lattorff, als Commandanten zu Cosel, [und vor den Generallieutenant von Kalsow, als Commandanten zu Schweidnitz].16-1
Diese Instruction berührt zwei Hauptpunkte:
1. Was der Commandant zu observiren hat, bei einem feindlichen Anfall in Schlesien, und
2. Bei einer wirklichen Belagerung.
Wann es Krieg wird, so bestehet die ordentliche Garnison von der Stadt in16-2 das bisherige Bosse'sche Garnisonregiment, die nach denen Umständen mit einem Grenadierbataillon verstärket werden kann. In Kriegeszeiten muss etwas von Husaren in die Festung geworfen werden.
Seind16-3 die Umstände so, dass die Armée nicht Oberschlesien decken kann und dass also die Festung sich allein halten muss, so muss der Commandant sogleich alle Lebensmittel von denen nächsten Dörfern beitreiben lassen, als Vieh, Speck, Malz, Getreide, Haber u. s. w., wovor er denen Bauren Quittungen giebet, welche von der Kammer statt der Contribution angenommen werden sollen. Denen Bürgern wird ingleichen angesaget, dass sie sich auf 616-4 Monat providiren müssen; er, der Commandant, muss ausrechnen, wie viel Menschen und Soldaten in der Stadt seind, auf dass er vor solche allen nöthtigen Vorrath auf 616-5 Monat bekomme, und muss er lieber auf eine längere als auf wenigere Zeit rechnen; das Salz kann er aus dem nächst belegenen Salzmagazin bekommen. Wenn er die Stadt dermaassen mit allem behörigen Vorrath versorget hat, so muss er alle Anstalten vorkehren, damit er gegen eine Surprise sicher sei. Diese bestehen in folgenden Punkten:
1° Müssen alle Wachten alert seind, und die Runden und Patrollen ordentlich und ohne Négligence verrichtet werden.
2° Müssen die Thore niemalen geöffnet werden, bevor nicht eine Patrolle zu Pferde vor allen Thoren und um die Festung herum recognosciret hat, und16-6 zwar sowohl diesseits als jenseits der Oder.<17> Die17-1 Redoute muss mit 1 Lieutenant und 60 Mann besetzet seind, in jeder Caponnière muss 1 Unterofficier und 12 Mann Wacht halten, die Kanonen müssen hauptsächlich auf denen Werken der Ober- und der Unter-Oder aufgefahren werden, auch die Pallisaden um den bedeckten Weg an der Ober- und Unter-Oder und Tête du pont gesetzet werden. Es müssen Prahme gemachet werden, um die Wachten nach dem bedeckten Weg überzuschiffen.
Wenn Markttage seind, so müssen die Wachten an denen Thoren und Hauptwacht verdubliret werden, die Wagens und Marktleute müssen einzeln einpassiren und vorher an denen Thoren wohl examiniret werden, um dass keine Leute mit Gewehr, noch verkleidete Soldaten sich in der Stadt einschleichen, und müssen vor Nachtszeit alle die Marktleute wieder aus der Stadt geschaffet werden. Auf die Einwohner, sonderlich auf die Pfaffen, muss der Commandant ein wachsames Auge haben, dass sie nicht spioniren und mit dem Feinde correspondiren; derowegen er alle Leute, die aus denen Thoren gehen, genau examiniren lassen muss, damit keine Boten mit Briefen herauskommen mögen.
Woferne sich leichte Truppen vom Feinde nahe bei der Festung sehen lassen, so muss er sich in Respect setzen, und wann deren wenige seind, sie durch seine Husaren wegjagen lassen. Kann er durch die Schulzen aus der Nachbarschaft erfahren, dass etwa kleine Commandos vom Feinde sich in der Nachbarschaft halten, so muss er solche nächtlicher Weile überfallen lassen und die Husaren mit etwas Infanterie souteniren, um ihnen bei Défilés den Rücken frei zu halten. Denen Commandos, so er ausschicket, muss er immer zwei Wege anzeigen, um den einen hin und den andern zurück zu kommen, und, um dieses desto besser in das Werk zu richten, so muss er eine Meile und mehr in der Runde sich die Gegenden wohl bekannt machen, auch Officiers vom Regiment mitnehmen, damit sie sich alle Wege und Stege wohl notiren.
Dieses seind ohngefähr die Hauptpunkte, welche wegen einem vorkommenden Krieg zu observiren seind. Ingleichen dem commandirenden General, so viel es sich thun lasset, von des Feindes Mouvements und von dem Zustande der Festung alle acht Tage seinen Bericht abzustatten; damit aber der Bericht dem Feinde nichts nutzen könne, wenn er in dessen Hände käme, so muss er solchen in Chiffres setzen, als wozu er seinen besonderen Chiffre empfanget.17-2
<18>Bei einer Bloquade ist weiter auch nichts zu observiren, als dass er einen Officier über die Lebensmittel setzen muss, solche zu repartiren, und muss er sich alle Tage einen Zettel davon geben lassen und wohl Acht haben, dass sie gut menagiret werden. Mit Kanonen muss nicht nach einzelnen Leuten geschossen werden, sondern klein Gewehr und Wallmusqueten sind dazu gut genug; es muss nur nicht gelitten werden, dass jemand vom Feinde der Festung zu nahe kommt, um solche zu recognosciren.
Siehet der Commandant nichts als Husaren und Panduren, so kann er gewiss seind, dass er nicht en forme wird attaquiret werden; siehet er aber Infanterie und Grenadiers, so ist es auf den Ernst an gesehen.
Wegen der Belagerung, so ist die erste Disposition, die das Innerliche der Festung angehet. Da muss die Garnison in 3 Theile eingetheilet werden, um dass ein Theil auf der Wache ist, der zweite ruhet aus, der dritte ist des Nachts auf dem Piquet oder hilft die Kanonen auf die Werke bringen und die Werke, so beschädiget sein, repariren. Alles, was Schmiede seind, müssen angehalten werden, Affüten zu repariren, Waffenschmiede, die Gewehre zu repariren. Die Bürger müssen mit helfen Faschinen machen, Schanzkörbe machen und den bedeckten Weg mit Schanzkörbe zu besetzen. Faschinen müssen in der Menge und kleine Schanzkörbe im Vorrath gemachet werden. Bürgerweiber müssen Scharpien machen und Bandagen, um die Blessirten zu verbinden, auch können sie mit die Blessirten warten. Alle Arbeit, so nicht unter dem Feuer vom Feinde gemachet wird, müssen die Bürger mit thun; damit schonet der Commandant seine Garnison. Er muss ingleichen die Bürger gebrauchen, um Feuer zu löschen, wann solches durch die Bomben in der Stadt auskäme. Er muss im bedeckten Weg von Gegend zu Gegend kleine Pulvermagazine in der Erden machen lassen, um das Pulver bei der Hand zu haben, aber nicht stärker ein jedes als 20 Centner.
Die18-1 Bursche, die von der Wacht kommen, können ihre Betten in die Casematten haben, wo sie geruhig schlafen können und nichts zu besorgen haben; in denen Casernen wären sie vor Bomben nicht sicher.
Was18-2 nun die Defension der Werke angehet, so ist das erste, zu<19> observiren, wo der Feind die Tranchée öffnen wird. Dieses kann nicht anders als nach dem Ratiborer Thor oder auf der Seiten seind, wo der General Nassau die Stadt belagert hat.19-1
Um dass der Commandant sich nicht die Ouverture der Tranchée surpreniren lasset, muss er des Nachts von jeder Seite 1 Officier und 30 Mann ohngefähr 100 Schritt vor den bedeckten Weg heraus haben und kleine Patrouillen Cavallerie von 3 Mann 100 Schritt weiter vorschicken. Sowie die Lärm hören, müssen die Husaren heranreiten und schiessen; da wird der Feind bald antworten, so ist er entdeckt. Alsdann ziehet der Commandant seine Détachements zurücke, und muss er auf der Seite, wo der Feind die Tranchées öffnet, welches ohngefähr 800 Schritt von dem bedeckten Wege zu sein pfleget, in dem bedeckten Wege drei- oder sechspfündige Canons auffahren lassen und aus solchen mit Kugeln auf den Feind feuern, auch aus Doppelhaken nach ihm schiessen lassen, ingleichen Pechkränze weit vor dem Glacis werfen lassen, damit er sehen kann, wo der Feind ist, und dass man desto mehr sehen und auf ihn schiessen kann. Wann sich also der Feind declariret hat, so muss er seine Defension auf der Seite darnach einrichten, dergestalt, dass er die Polygone, so attaquiret werden, mit Kanonen besetzet und den bedeckten Weg mit 1 Mann hoch besetzet. Das Canonfeuer muss des Tages pur auf den Ort gerichtet sein, wo der Feind seine Batterien machet, um dass die ruiniret werden, ehe er sie fertig bringet, und also die Arbeit wieder von neuem angefangen werden muss.
NB. Zu denen eisernen Kanonen müssen die Cartouchen von Pergament gemachet werden.
Die Nacht darauf muss wieder mit Doppelhakens und kleinen Kanonen nach des Feindes Arbeiters gefeuret werden, und einige Kanonen müssen des Tages nach des Feindes Batterien so gerichtet werden, dass sie des Nachtes darnach schiessen können.19-2 Wann der Feind so nahe ist, dass er an der zweiten Parallele kommt, welches ohngefähr 500 Schritt von dem bedeckten Wege zu sein pfleget, so muss der Commandant kleine Ausfälle thun, von 1 Fähndrich und 20 Mann, und lassen solche zu unterschiedenen Malen des Nachts ausfallen, um auf des Feindes Arbeiter ein paarmal zu feuren und sich dann gleich wieder in der Festung hereinzuziehen. Wenn er das des Nachts zu unterschiedenen Malen thut, so wird er damit des Feindes Arbeiter<20> dermaassen stören, dass nichts die Nacht geschehen wird; denn er muss auf nichts bedacht sein, als Zeit zu gewinnen. Wann solche Ausfälle geschehen, muss der bedeckte Weg wohl besetzet seind; die, welche den Ausfall thun, werden avertiret, an welchem Orte sie wieder in den bedeckten Weg herein sollen,20-1 und gelüstete es den Feind, sie zu verfolgen, so muss ein starkes Feuer von kleinem Gewehr und von Kanonen, mit Kartätschen geladen, gegeben werden. Mit kleinen Sortien gewinnet der Commandant mehr, als mit grossen; er störet den Feind und kann nicht viel dabei verlieren; wenn er aber grosse Ausfälle thun wollte und solche misslingen, so würde er so schwach werden, dass er seine Festung nicht bis zuletzt würde vertheidigen können.
Mit dergleichen kleinen Ausfällen und beständigem Feuren der groben Canons nach denen Batterien muss continuiret werden, bis der Feind seine dritte Parallele gemachet hat. Alsdann20-2 wird vermuthlich der Feind die Tête du pont attaquiren, um dass er nach dem eine Batterie jenseits der Oder machen kann, um den attaquirten Polygon von dar mit zu beschiessen; alsdenn muss die Tête du pont auf gleiche Art wie die grosse Attaque defendiret werden, nur mit wenigeren Canons und Leuten.
NB. Wann die dritte Parallele gemachet ist, so muss er des Tages und Nachtes mit die Dreipfünder aus dem Chemin couvert nach der Parallele und nach denen Sappen mit Kartätschen feuren lassen und mit kleinem Gewehr; alsdenn kann er seine Minen gebrauchen, und muss er sehen, wenn ohngefähr der Feind darauf kommet, dass er sie alsdenn springen lasset.
NB. Den nächsten Ort vom bedeckten Weg an der Mine ziehet man seine Leute zurück, wenn die Mine soll gesprenget werden, und lasset sie den bedeckten Weg wieder besetzen, sobald jene ihren Effect gethan hat.
Wann endlich der Feind so weit kommet, dass er den Chemin couvert couronniret und Cavaliers auf die Capitalen anfanget zu bauen, so muss Soldat und Canonniers aus dem bedeckten Weg gezogen werden. Alsdenn muss er ein präparirtes Feuer machen, doch können die Lünetten und Caponnièren noch besetzet bleiben. Das präparirte Feuer<21> bestehet hierin, dass21-1 er das Ravelin stark mit Infanterie besetzet, 2 Mann hoch, und wie sich der Feind Meister machet vom bedeckten Weg, dass er daraus stark auf ihn feuren lasset, die21-2 Kanonen des Hauptwalls gleichmässig, und dann kriegt er dazu das Feuer aus der Caponnière und Lünette in die Flanke, welches ihn sehr incommodiren muss.
Ausfälle21-3 kann er nicht thun, um den bedeckten Weg wieder einzunehmen, wegen des Wassergrabens. Dann muss bei Nacht die Caponnière geräumet werden, wann man siehet, dass sie nicht länger haltbar ist. Mit Steinmortiers wird aus der Stadt nach dem bedeckten Weg die Nacht geworfen, und der Feind arbeitet, um die Batterie nach dem Ravelin und den beiden Hauptfacen des Corps de la place zu machen. Da müssen die Canonniers vom Hauptwall und das kleine Gewehr aus dem Ravelin alles anwenden, um die Arbeit ihnen schwer zu machen. Wenn die Batterien des Feindes anfangen zu gehen, so wird viel Geschütz in der Stadt ruiniret werden, und muss der Commandant brav arbeiten lassen, dass er wieder Affüten machen lasset und des Nachts wieder Kanonen auf den Wall aufbringet und frische Schiessscharten einschneidet. Dann wird der Feind anfangen an seiner Gallerie über den Hauptgraben zu arbeiten; die kann der Commandant mit beständigem Feuer aus den Collateralwerken aufhalten, auch des Nachts Prahme, die blindiret seind auf des Feindes Seite, mit Mannschaft auf die Gallerie schicken, die auf die Arbeiters feuren und mit Hakens und andere Instrumente die Gallerie verderben, auch Pech und combustible Materien darauf schmeissen, um die Faschinen damit zu verbrennen, auf dass der Feind gezwungen wird, die Arbeit von<22> neuem anzufangen. Wann die Gallerie auf das Ravelin fertig ist, so muss der Commandant sein präparirtes Feuer im Abschnitt vom Ravelin fertig haben, die Leute aus dem Werk, das da wird gestürmet werden, zurücke ziehen und aus dem Abschnitt und vom Wall stark auf die Stürmers feuren lassen. Ist seine Garnison noch stark, so kann er aus dem Abschnitt eine Sortie von beiden Seiten thun und schmeissen den Feind aus dem Werke heraus; er muss sich aber nicht zu sehr opiniatriren, das Vordertheil des Ravelins zu behaupten. Wann das der Feind eingenommen hat und etabliret sich darauf, so bauet er seine Batterie, um auf den Abschnitt zu feuren. Die Wehre continuiret der Commandant, wie vorher ist gesaget worden, bis er siehet, dass die Brèche beinahe fertig ist; dann ziehet er des Nachts seine Leute aus dem Werk zurück und retiriret sie im Wall, lasset nur einzelne Leute, die auf dem Feinde Grenaden werfen; auf dem Corps de la place macht er denn von neuem sein präparirtes Feuer nach dem Ravelin zu, und so wie es der Feind stürmet, so lasset er mit kleinem Gewehr, mit Canons, mit Kartätschen geladen, darnach schiessen und mit Bomben darnach werfen. Wann dann der Feind sich endlich darauf etabliret hat und seine Gallerie nach dem Hauptwall beinahe fertig hat, so muss der Commandant seine ganze Garnison in den inneren Abschnitt ziehen und den stark mit Kanonen und Infanteriefeuer besetzen, auf dass, wann der Feind den Wall stürmet, er ihm noch ein präparirtes Feuer aus dem Abschnitt geben kann.
Wann der Sturm vorbei ist, und der Commandant hat keine Hoffnung zum Suceurs, so muss er sich ergeben und die beste Capitulation mit Honneurs vom Feinde zu bekommen suchen; dabei nicht zu vergessen, dass er den Abzug und den nächsten Weg nach22-1 Brieg oder nach Neisse zu marschiren stipuliren muss.
Hat er aber Suceurs zu hoffen, so muss er alle Extremitäten abwarten, und so wie er siehet, dass das Hülfscorps mit dem Feind an einander ist, so muss er mit das meiste seiner Garnison einen starken Ausfall auf die feindliche Truppen thun, um dass der Feind von allen Seiten die Hände voll zu thun hat.
Weilen auch die Garnison, wenn sie eine gute Gegenwehr thut, pfleget geschwächet zu werden, so muss der Commandant doch davor sorgen, dass doch immer ein Theil der Garnison 10 Stunden Ruhe hat, sonst werden die Leute von der Müdigkeit so unbrauchbar, dass er nichts mit sie anfangen kann.
NB. So wie Lärm wird und dass der Commandant vermuthen kann, dass er belagert wird, so muss ihm die breslausche Kriegskasse drei Monat Tractament vor die Garnison vorschiessen; die Bursche kriegen das Brod umsonst, und wann sie sich gut halten, so ist auch<23> der Commandant autorisiret, ihnen nach Gutfinden einige Douceurs widerfahren zu lassen.23-1
Friderich.
Die Instruction an Lattorff nach dem eigenhändigen Concept. Die Abweichungen der Kalsow'schen Instruction nach den eigenhändigen Aufzeichnungen in margine einer Eichel'schen Abschrift der Lattorff'schen Instruction (vergl. die Anmerkungen), resp. den Eichel'schen Vermerken in margine dieser Abschrift. (Vergl. S. 19, Anm. 2; S. 23, Anm. 1.)
16-1 Die Abweichungen der Instruction für Kalsow sind, am Rande einer Eichelschen Abschrift der Instruction für Lattorff, vom Könige selbst eigenhändig hinzugefügt.
16-2 Das Folgende bis „werden kann“ lautet an Kalsow: „in 4 Bataillons Mitzschefal, und wann die Armée nicht in der Nähe wäre, 2 Grenadierbataillons dazu.“
16-3 Das Folgende bis „halten muss“ , an Kalsow: „Seind die Umstände nicht so, dass die Armée Schweidnitz decken kann.“
16-4 An Kalsow: „3“ .
16-5 An Kalsow: „,3“ .
16-6 Das Folgende bis „jenseits der Oder“ an Kalsow: „und zwar vor der Wasserredoute und gegen die Bögenberge zu.“
17-1 Der folgende Absatz bis „,überzuschiffen“ an Kalsow: „Die grosse Redouten müssen jede mit ein Premierlieutenant und 5 (sic?) Mann besetzet werden, in jeder Caponnière ein Unterofficier und 6 Mann. Die kleine Redouten müssen mit einem Secondelieutenant und 20 Mann besetzet werden, in der Stadt die unnöthige Thore die nicht zu denen Communications dienen, gesperret und die anderen mit einem Fähndrich und 20 Mann besetzet, die Hauptwach ein Capitän mit 120 Mann der zum Suceurs hin kann, wor es nöthig ist.“
17-2 Vergl. auch Bd. XI, 34. 35.
18-1 Der folgende Abschnitt bis „vor Bomben nicht sicher“ , an Kalsow: „Die Bursche, die von der Wacht kommen, können auf eine Seite der Stadt geleget werden, wor sie geruhig schlafen kännen.“
18-2 Der folgende Abschnitt bis „belagert hat“ , an Kalsow: „Sowie der General Kalsow sehen sollte, dass es dem Feind wirklich Ernst wäre, Schweidnitz zu belagern, so muss, wann der Feind mit 30,000 Mann da wäre und schwere Canons durch das Gebirge zu sich kriegte, die Vorstadt rasiret werden, damit die Aussenwerke vom Hauptwall defendiret werden können. Die Ruinen der Häuser müssen zusammengeschüttet werden und davon von der Stadt an Communications nach denen Aussenwerken verfertigt werden. Wenn der Feind die Stadt attaquiren will, so kann man sich fast versichert halten, dass er entweder das Fort von die Bögenberge oder die Wasserfort attaquiren wird.“
19-1 Vergl. Bd. IV, 277.
19-2 Zusatz an Kalsow: „Man richtet die Kanonen und machet den Keil feste, und auf beiden Seiten der Affüten nagelt man Leisten auf der Bettung, damit, wenn die Kanone wieder an die Schiessscharte angebracht wird, solche wieder auf selbigen Platz zu stehen kommet, so schiessen sie in demselben Alignement.“ Diese Worte sind nicht am Rande des Concepts für Lattorff, sondern wie eine Notiz des Cabinetssecretärs ergibt — erst auf der Ausfertigung der Kalsowschen Instruction vom Könige eigenhändig hinzugefügt worden.
20-1 Zusatz an Kalsow: „sie können sich auch allenfalls zwischen die grossen und kleine Redouten in deren Intervalle zurücke ziehen.“
20-2 Das Folgende bis zum Schluss des Abschnittes „Canons und Leuten“ an Kalsow: „Wie nun der Feind seine Attaque declariret hat, so muss von denen Forts das erste rechter oder linker Hand von der Attaque durch eine Communication an der Stadt gehangen werden, auf dass, wenn der Feind eine der äussern Redouten sollte genommen haben, und durch die ruinirte und abgebrochene Häuser der Vorstadt seine Attaque nach dem Hauptwall zu dirigiren, seine Tranchéen alle durch diese Communication in die Flanke genommen werden würden; denn Schweidnitz kann nicht genommen werden, wor nicht der Feind seine Tranchée vor zwei grosse Forts und eine in der Mitte gelegene Redoute zugleich öffnet.“
21-1 An Kalsow: „dass er die Enveloppe stark mit Infanterie.“
21-2 Die Worte bis „gleichmässig“ fehlen an Kalsow.
21-3 Statt dieses Alinea bis „aus dem Abschnitt geben kann“ , an Kalsow: „Ausfälle kann er thun und aus jedem Fort rechter Hand und linker Hand den bedeckten Weg angreifen und den Feind herausschmeissen; hat aber der Feind Cavaliers de tranchée gemacht, so muss er, wie er den Feind aus dem bedeckten Weg gejaget hat, seine Leute wieder herausziehen. Mit Steinmortiers wird des Nachts aus denen Forts nach dem bedeckten Weg geworfen. Wann nun der Feind völlig auf dem bedeckten Weg logiret ist, so muss er die Enveloppe attaquiren, welches ihm schwer fallen wird. Da muss der Commandant, wann er siehet, dass die Breschen hierauf bald fertig sind, seine Leute zurücke ziehen, und wann der Feind sich darauf logiret, mit einem präparirten Feuer vom Hauptwall ihn empfangen, nach dem durch Ausfälle von den beiden Flanken ihn herausjagen. Etablirt sich endlich der Feind darauf und fanget an, Kanonen aufzuführen, so muss man ihm sprengen mit Minen. Wann nun auf dem Hauptwall des Forts die Bresche vom Feind geleget wird und dass die bald practicabel wird, so muss der Commandant das Fort abandonniren und ziehen die Garnison in der Stadt hinein. So hat der Feind mit seiner Arbeit nichts gewonnen und muss erstlich die Stadt zu belagren anfangen, dar dann alle seine Parallelen von dem an der Stadt angehangenen Fort in die Flanke genommen seind. Könnte der Commandant in währender Belagerung des Forts den bedeckten Weg der Stadt mit einige Minen versehen, so gewinnt er mehrere Zeit. Ehr muss er sich nicht ergeben, bis die Bresche auf dem Hauptwall geleget ist.“
22-1 An Kalsow: „nach Breslau oder Glogau.“
23-1 Eichel bemerkt am Rande der Vorlage: „An Kalsow noch: Sowohl Officiers als Gemeine, die sich distinguiren, müssen notiret werden und nach der Belagerung dem König eine Liste davon gegeben werden und dabei mit wenig Worten angeführet, was sie vor schöne Actions gethan haben.“