7671. AN DAS GENERALDIRECTORIUM IN BERLIN.
Potsdam, 9. Juli 1756.
Se. Königl. Majestät ertheilen Dero Generaldirectorio auf dessen allerunterthänigsten Bericht vom 7. dieses hierdurch zur Resolution, dass, wann Höchstdieselbe Sich ohnumgänglich gezwungen sehen sollten, den in Dero Ordre vom 30. voriges42-3 erwähnten Marsch verschiedener Regimenter nach Schlesien vornehmen zu lassen, sodann das Generaldirectorium auf nachstehende Regimenter zu rechnen haben wird, nämlich<43> auf die 14 Bataillons in Berlin mit der Artillerie, auf 5 Bataillons zu Potsdam und 2 Regimenter aus Stettin, ferner auf die 3 Cavallerieregimenter in der Neumark, auf das von Prinz Preussen Cavallerie, Regiment Gensdarmes, Baireuth und Zieten. Wornach also gedachtes Generaldirectorium seine Rechnung formiren kann, um, wie gedacht, nöthigen Falles seinen Gebrauch davon machen zu können.
Friderich.
Nach dem Concept.
42-3 Vergl. Bd. XII, Xr. 7632 S. 487.