7832. AN DEN GENERALMAJOR FREIHERRN VON QUADT IN HALBERSTADT.203-1
Potsdam, 11. August 1756.
Ich mache Euch hierdurch bekannt, wie Ich an den Geheimen Rath Koppen zu Berlin die Ordre ergehen lassen, dass derselbe alsofort an Euch die für das Regiment erforderliche gewöhnliche Equipagegelder übermachen und auszahlen lassen soll, dafür Ihr dann bei dem Regimente alles sonder einigen Anstand in solchem Stande setzen sollet, dass das Regiment von 2 Bataillons und 2 Grenadiercompagnien auf die erste Ordre, so es zum Aufbrechen bekommen wird, sogleich ganz complet mit doppelten Uebercompleten, Knechten, Wagen, Pferden, auch Bäckerknechten aufbrechen und weiter marschiren müsse.
Im übrigen verweise Ich Euch hierdurch auf die Ordres, so Euch des Generallieutenant Prinz Ferdinand von Braunschweig Liebden hiernächst geben wird,203-2 als welche Ihr sodann auf das ponctuelleste befolgen sollet.
Friderich.
Nach dem Concept.
203-1 Gleiche Weisung ergeht unter demselben Datum an den Generalmajor von Knobloch in Hadmersleben.
203-2 Vergl. Nr. 7838. 7858.