7858. AN DEN GENERALMAJOR FREIHERRN VON QUADT IN HALBERSTADT.

Potsdam, 16. August 1756.

Ich befehle hierdurch, dass, wann Ihr von des Generallieutenant Prinz Ferdinand von Braunschweig Liebden die Ordre zum wirklichen Marsch und Aufbruch mit Eurem und denen beiden andern Regimentern von Knobloch und von Neuwied222-1 erhalten werdet, Ihr Euch sodann präcise darnach achten und zugleich Nachstehendes befolgen sollet. Dass erstlich Ihr den Obristlieutenant von Tettenborn Neuwied'schen Regiments von Meinetwegen beordern müsset, damit er den 22. dieses mit dem 2. Bataillon letzterwähnten Regiments von Halber-<223>Stadt aufbrechen und auf den halben [Weg] nach Magdeburg 3 Meilen marschiren müsse.

Den 23. muss solcher zu Magdeburg einrücken, den 24. Ruhetag allda haben.

NB. Sollte gedachtes Bataillon seine Equipagepferde noch nicht völlig zusammen haben, so kann Vorspann aus dem Halberstädtschen und so weiter nehmen; deshalb Ihr die Kammern avertiren müsset.

In Magdeburg findet der Obristlieutenant von Tettenborn weitere Ordre und Instruction von des Generallieutenant Prinz Ferdinand von Braunschweig Liebden vor sich, laut welcher er 10 Pontons mitnehmen und die fernere Marschroute und Instruction erhalten wird.

Ferner sollet Ihr gegen den 22. dieses das zu Osterwieck stehende Grenadierbataillon nach Halberstadt an Euch ziehen, den 24. aber mit solchem und mit Eurem Regiment, sowie auch mit dem 1. Bataillon von Neuwied von Halberstadt aufbrechen und bis auf den halben Weg nach Magdeburg marschiren.

Den 25. ziehet Ihr auf dem zweiten Marsch das Knobloch'sche Regiment, welches zu Hadmersleben und Wanzleben schon vor lieget, an Euch und NB. avertiret dannenhero den Generalmajor von Knobloch sogleich nach Erhaltung dieser Ordre davon zum voraus, da Ihr denn zusammen gedachten 25. und also noch selbigen Tages nach Magdeburg rücket und den 26. Ruhetag machet, zugleich aber weitere Ordres und Instruction von gedachtes Prinz Ferdinand von Braunschweig Liebden vor Euch findet. Ihr nebst denen Regimentern werdet auch alsdenn von Magdeburg aus die Feldequipage und Proviantwagens weiter mitnehmen müssen, vor welche und vor die Verpflegung der Knechte und Pferde so gut als vor Eure eigene sorgen müsset.

Was Ich sonsten wegen des Marsches zu disponiren vor gut gefunden, solches habt Ihr hierbei als ein Postscriptum223-1 zu empfangen und Euer und das Regiment von Knobloch und Neuwied, sowie auch das Grenadierbataillon zu Osterwieck darnach zu instruiren.

Friderich.

Nach dem Concept



222-1 Vergl. S. 89; Bd. XII, 434.

223-1 Dasselbe liegt nicht vor.