8045. AN DEN KAUFMANN SPLITGERBER UND DAUM IN BERLIN.

[Sedlitz], 15. September 1756.

Se. Königl. Majestät verlangen hierdurch von dem Kaufmann Splitgerber und Daum allergnädigst, dass derselbe Ueberbringer dieses, den Lieutenant Haude, und zwar unter dem Namen eines von Rexin oder wie er sich sonsten deshalb mit ihm concertiren wird, mit guten und sicheren Wechselbriefen auf gute Handelsplätze, und zwar auf Constantinopel zu ziehen und ausgezahlet zu werden, bis auf die Summa und Valuta von 300,000 Thaler, nämlich Dreimal Hundert Tausend Thaler, versehen und alles dergestalt einrichten solle, damit, wann vorgedachter Haude nöthig finde, von dem erwähnten Quanto der 300,000 Thaler entweder abschläglich einige Posten oder auch das ganze Quantum nach Constantinopel zu ziehen und zu erheben, er sodann davon sofort disponiren und solches erheben oder nach seinem Gutfinden assigniren könne.

Es geschiehet alles dieses vor Sr. Königl. Majestät eigene Rechnung, als welche gedachten Splitgerber und Daum hierdurch die bündigste und kräftigste Versicherung geben, dass, sobald nur mehrgedachter Haude ein oder anderen Posten von vorbenannten Dreimal Hundert Tausend Thalern oder aber auch das völlige Quantum haben wird, Sie ihm, dem Splitgerber und Daum, auf erhaltene Rechnung davon, solches nebst der davon betragenden Agio und Provision alsofort und sonder einigen Zeitverlust baar assigniren und wiederum auszahlen lassen werden. Im übrigen aber recommandiren mehrhöchstgedachte Se. Königl. Majestät mehrerwähntem Splitgerber und Daum hierdurch sehr, das grosseste und ohnverbrüchlichste Secret von dieser ganzen Sache zu halten, auch deshalb alles so zu incamminiren und einzurichten, dass das Geheimniss der Sache nicht eclatiren könne, als worüber er sich dann gleichfalls mit ermeldetem Haude zu concertiren und zu besprechen hat.

Eichel.

Nach dem Concept.