8142. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Sedlitz, 30. September 1756.
Ew. Excellenz gnädiges Schreiben vom 28. dieses nebst beiden Postscriptis und sämmtlichen Anlagen, sowie auch das beigefügt gewesene Paquet Unterschriftsachen, ferner Dero Schreiben vom 29. dieses nebst der Einlage von dem Generalfeldmarschall von Lehwaldt an des Königs Majestät478-4 habe fast zu gleicher Zeit richtig und wohl zu erhalten die Ehre gehabt, muss aber darauf hierdurch in Antwort vorläufig melden, wie des Königs Majestät bereits den 27. dieses Abends aus dem hiesigen Lager zu dem böhmischen Corps d'armée bei Aussig mit einer kleinen Suite von einigen Officiers gegangen seind,478-5 um dorten ein und andere Arrangements zu machen und weiter in Böhmen zu perciren, da dann Dieselbe auch hier zurückgelassen, mir auch dabei befohlen haben, Deroselben nichts von Sachen nachzusenden, weilen Sie morgen, als den 1. October, wieder hier einzutreffen gedächten. Dannenhero ich dann auch obgedachte Sachen bis dahin an mich behalten und meine Antwort an Ew. Excellenz auf Dero gnädige Schreiben bis zur nächsten Gelegenheit aussetzen muss.
Wenn einigen Espions aus dem sächsischen Lager zu trauen ist, so sollen die darin campirende Truppen oder vielmehr deren Généralité entschlossen seind, morgen oder übermorgen einen Coup de désespoir zu wagen und sich nacher Böhmen durchzuschlagen gedenken, und zwar mit dem beigefügten Umstände, dass solches zu gleicher Zeit, da<479> der österreichische General Browne dem königlichen Corps d'armée eine Action geben werde, geschehen solle.
Wie weit sich diese Nachrichten verificiren und was solchenfalls die Entreprise vor einen Succès haben werde, solches würde sich bald zeigen müssen; aus einigen Anstalten aber, so bei gedachten Truppen gestern und heute wahrgenommen worden, sollte fast zu urtheilen seind, dass selbige einiges Dessein haben müssten. Was in Böhmen inzwischen vorgehet, davon seind hier keine zuverlässige Nachrichten eingegangen.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
478-4 Vergl. Nr. 8141.
478-5 Vergl. S. 474.