8231. NOTA.558-1

1) Da bei Uebergabe derer Truppen verschiedene Contraventiones vorgegangen seind, so wider die Capitulation laufen, indem nicht nur verschiedene Officiers und Leute von denen Regimentern zurückgezogen und allda behalten worden, so ist solches noch zu redressiren, damit alles de bonne foi, so wie es mit dem Grafen Rutowski verabredet worden, geschehe.

2) So ist auch der Condition wegen derer Cadets auf dem Königstein noch keine Genüge geschehen und also solche noch zu berichtigen.

3) Ist nöthig, dass des Königs von Polen Majestät einen Officier autorisiren und anher schicken, der die Convention wegen der Neutralität des Königsteins währenden jetzigen Krieges ordentlich nach Kriegsgebrauch zeichne und unterschreibe. Se. Königl. Majestät werden alsdann alles, was nur des Königs von Polen Majestät zu Dero vorhabenden Reise nach Polen verlangen, ohngesäumet veranstalten. Dabei Dero Intention nicht ist, Dieselbe wegen Dero resolvirten Reise zu arretiren, sondern nur, dass alles der Ordnung und denen stipulirten Punkten gemäss in seine behörige Richtigkeit gesetzet und nicht unausgemachet bleibe, noch in Weitläufigkeit gezogen werden möge. Endlich wird auch zu gänzlicher Berichtigung der Sache nöthig seind, dass des Königs von Polen Majestät die Declaration ertheilen, nach welcher Dieselben die Officiers Dero Dienste erliessen, so wie es stipuliret worden; welcher Punkt völlig abzuthun um so nothwendiger ist, als der Generalfeldmarschall von Rutowski declariret, wie er dazu keine Autorisation habe.

Nach der Ausfertigung im Königl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden.



558-1 Von Spörcken zugleich mit dem Schreiben des Königs von Preussen vom 18. October (Nr. 8230) aus dem preussischen Hauptquartier überbracht.