kommen könne, wenn der Herzog fortfahre 50,000 Thaler mehr zu fordern, als man ihm von Seiten Hannovers biete.1 In dem zweiten Schreiben wiederholt Münchhausen nochmals sein Gesuch,2 der König von Preussen möge ein Hülfscorps entsenden zum Schutze Hannovers gegen Frankreich. Podewils will, gemäss der früheren Weisungen des Königs,3 dem hannoverschen Minister antworten, so lange man nicht die verheissenen hinreichenden Sicherheiten gegen Russland gewähre, müsse Preussen seine Truppen zum Schutze des eigenen Staates verwenden. | sie auch keine Truppen von ihm Dabei kann er ihm ohnverdeckt schreiben, dass, weil die Russe marschireten, Ich ihnen keine Truppen, so Ich selbst zur höchsten Noth gebrauchete, geben könnte, so guten Willen und Verlangen Ich auch dazu hätte, und dass sie also auf eine Armée denken möchten. Dieses ist alles, was er ihnen antworten und, wenn sie wieder schreiben, ohne bei Mir deshalb einmal weiter anzufragen wiederholen kann. |
Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.
8522. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.
[Berlin, 12. Januar 1757.]4
Ordre an das gesammte Etatsministerium zu Berlin: allem demjenigen exacte Folge zu leisten, was auf gewisse Fälle ihnen der Etats- und Cabinetsminister Graf von Finckenstein im Namen Sr. Königl. Majestät nach d1er ihm ertheileten schriftlichen secreten Instruction5 sagen und aufgeben wird.
Demnach Se. Königl. Majestät in Preussen, Unser allergnädigster Herr, aus Höchsteigener Bewegung vor gut und nothwendig gefunden haben, Dero Wirklich Geheimen Etats-, Krieges- und Cabinetsminister Grafen von Finckenstein eine besondere und secrete Höchsteigenhändige Instruction Selbst zuzustellen und in Kraft solcher denselben zu autorisiren, was er auf den Fall verschiedener Évènements sowohl als insbesondere auf ein Fall, welchen jedoch der allerhöchste Gott in Gnaden verhüten wolle! im Namen und von wegen Sr. Königl. Majestät declariren, auch disponiren und veranlassen soll, dafeme nämlich die Um-
1 Vergl. S. 196.
2 Vergl. S. 183.
3 Vergl. Nr. 8499.
4 Die beiden Ordres, die an das gesammte Staatsministerium (Nr. 8522) und diejenige an das Gouvernement zu Stettin (Nr. S523) hat der König am 12. Januar auszufertigen befohlen. Vermuthlich sind dieselben sogleich an einem der folgenden Tage von Eichel abgefasst und vom Könige unterzeichnet worden. Das letztere jedenfalls vor der Abreise des Königs nach Hainau (vergl. S. 221. 222). An Finckenstein übersendet Eichel die beiden Schriftstücke erst am I. Februar, mit der Meldung, dass er das Datum des 12. Januar eingesetzt habe.
5 Nr. 8520.