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8769. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Dresden, 24. März 1757.

Auf allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Majestät soll ich an Ew. Excellenz vermelden, dass, nachdem jüngsthin auf einer derer Postirungen ein Mensch aus Dresden angehalten worden, der aus Böhmen gekommen, sich bei dessen Anhaltung hervorgethan, dass derselbe mit Briefen aus Böhmen an eine dame d'honneur der Königin von Polen, die Gräfin Ogilvy, und an einen dero Kammerherrn, von Kessel, chargiret gewesen, die ihm in einer Schachtel [übergeben waren], so er verborgen gehalten, bei seiner Examinirung aber gleich angezeiget und von sich gegeben. Aus welchen Briefen dann sich hervorgethan, dass sowohl erwähnte Gräfin Ogilvy, so, wie ich höre, die Function von Oberhofmeisterin bei der Königin von Polen versiehet, als gedachter Kammerherr von Kessel eine Sr. Königl. Majestät präjudicirliche Correspondance nach Böhmen unterhalten, da dann des Königs Majestät Sich genöthiget gesehen haben, beiden den Arrest ansagen zu lassen. Inzwischen da der Königin von Polen Majestät Tages darauf dero Oberhofmeister1 an Se. Königl. Majestät gesandt und um die Befreiung der Gräfin Ogilvy und des von Kessel ansuchen lassen, ist solche von Demselben sogleich bewilliget worden, dabei jedoch Se. Königl. Majestät die Königin von Polen ersuchen lassen, zu behindern, dass von dero Hofstaat keine weitere Correspondance nach Böhmen unterhalten werden möchte, als welche in denen gegenwärtigen Umständen und Zeit Sr. Königl. Majestät nicht anders als allemal sehr präjudicirlich sein und von Deroselben ohnmöglich zugelassen, noch conniviret werden könne. Von diesem Umstände wollen Se. Königl. Majestät, dass Ew. Excellenz fordersamst einen besonderen Articul formiren und solchen denen publiquen Zeitungen inseriren lassen möchten.2

Da des Königs Majestät heute aus Dresden und in die Kantonirquartiere rücken,3 davon das erstere ohngefähr anderthalb Meilen von Dresden ist, so erlaubet mir die Zeit nicht, an Ew. Excellenz vor dieses Mal ein mehreres zu melden; wie aber auch heute früh der Herr Baron von Knyphausen wieder nach Berlin zurückgehet, so beziehe mich auf dasjenige, so derselbe Ew. Excellenz mündlich mit mehrern zu sagen die Ehre haben wird, indess zu Deroselben gnädigem Wohlwollen und Andenken mich unterthänig empfehle.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



1 Baron Gessenberg.

2 Der Artikel erschien u. A. in den „Berlinischen Nachrichten“ Nr. 37, vom 26. März 1757.

3 Vergl. S. 411.