<497> in ihrem Hause zu Dresden arretiren, ihr auch zugleich insinuiren zu lassen, wie sie nach Warschau zu ihrem Mann reisen möchte, wohin Se. Königl. Majestät ihr bis durch Schlesien den freien Vorspann geben und sie bis nach Liegnitz durch einen Officier begleiten lassen würden. Was nun darunter weiter geschehen und mir bekannt geworden, ist alles dasjenige, so in oballegirtem Extract der darüber an Se. Königl. Majestät gekommenen schriftlichen Rapports enthalten;1 die kleine Correspondance, so darüber zwischen Sr. Königl. Majestät und der Gräfin Brühl passiret ist, habe ich bereits nach Berlin geschickt, und lege ich zum Ueberfluss noch die Abschriften derer königlichen Antworten2 an dieselbe hierbei sub B, wegen des übrigen aber beziehe mich auf mehrerwähnten Extract.

Als endlich nachher die verschiedenen Révoltes bei einigen derer aus denen sächsischen Kriegesgefangenen neu errichteten Regimenter, als von Loën und Jung-Bevern,3 entstanden und sich dabei grosse Soupçons hervorgethan haben, dass solches eine Trame von allerhand Leuten und kriegesgefangenen sächsischen Officiers, die der Hof zu Dresden protegiret, gewesen, — die vielleicht weiter gehen sollen, wenn sie nicht durch Uebereilung derer, so die Trahisons geführet und unterhalten, früher als sie gesollt, ausgebrochen, — auch des Königs Majestät von anderen üblen Menées dererjenigen, so dem Hofe zu Dresden attachiret seind und solchen frequentiret haben, Nachrichten erhalten; haben endlich Dieselbe den Entschluss gefasset, dem Hofe zu Dresden alle weitere Connexion mit andern aus der Stadt untersagen zu lassen, so dass die königliche Familie auf dem Schlosse daselbst zusammenbleiben und vor sich allda alle Freiheit geniessen, sonsten aber auf das Schloss noch von dem Schlosse niemand gelassen werden sollen als nur allein wirklich Domestiquen von der Königin und der königlichen Familie, so zur Aufwartung dienen; dabei dann auch die sogenannte Schweizergarde licentiiret und desarmiret worden.

Der Herr Generalfeldmarschall von Keith hat die Commission bekommen,4 der Königin den Antrag davon zu thun, das übrige hat der Generalmajor von Bornstedt, als jetziger Commandant zu Dresden, besorgen müssen.5 Weil gedachter Feldmarschall, wie er mir die Ehre gethan zu sagen, deshalb von des Königs Majestät weder schriftliche Instruction noch Vollmacht bekommen, sondern ihm nur die deshalb an den Generalmajor von Bornstedt ergangene Ordre mit nach Dresden gegeben worden, hat er sich darunter so genommen, dass zuvorderst er sich diese Ordre communiciren lassen, und da er der teutschen Sprache nicht mächtig gnug zu sein geglaubet hat, um dergleichen croustilleuse Commission au pied de la lettre auszurichten, hat er von dem Generalmajor von Bornstedt eine französische Uebersetzung seiner Ordre ge-



1 Vergl. unten S. 499.

2 Vergl. Nr. 8804. 8813.

3 Vergl. S. 450. 451.

4 Vergl. Nr. 8839.

5 Vergl. Nr. 8833.