<67> lege auf allen Fall einen Extrait aus dessen Dépêche, so die darin angeführte impudente Calomnien betrifft, hierbei, um das mehrere daraus ersehen zu können.1

Des Königs Majestät haben geglaubet, wie es nicht von Dero Dignité wäre, wenn Dieselbe nach des Herrn von Knyphausen Vorschlag Sich wegen solcher groben Calomnien in den öffentlichen gedruckten Zeitungen justifiiren wollten, vielmehr haben Höchstdieselbe vor convenabler zu sein erachtet, um den König von Frankreich um so sicherer von solchen groben Mensonges abusiren zu lassen, dass Ew. Excellenz mit der allerersten Post deshalb einen Brief an den Duc de Nivernois immédiatement schrieben, wozu dann Se. Königl. Majestät beikommende Originalminute höchsteigenhändig aufgesetzet und mir solche an Ew. Excellenz par Estafette zu senden befohlen haben, damit Dieselbe solche dergestalt abschreiben und mit der allerersten Post an gedachten Duc de Nivernois absenden möchten, dass derselbe solchen Brief den König von Frankreich selbst lesen lassen könnte, als welches ersterer allen Vermuthungen nach thun wird. Es glauben Se. Königl. Majestät dabei, dass, da man in Frankreich von dergleichen Sachen kein Geheimniss zu halten pflege, der Einhalt dieses Schreibens gar bald weiter transpiriren und unter das Publicum kommen, wo nicht gar Abschriften davon rouliren werden. Dannenhero dann auch Ew. Excellenz von diesem Schreiben, wenn es zuforderst abgegangen sein wird, kein grosses Secret zu Berlin zu halten nöthig haben würden, vielmehr solches, hiernächst und sobald es der Wohlstand zuliesse, wohl weiter an die auswärtigen Minister, wo es nöthig oder convenable wäre, würden communiciren können.

Ew. Excellenz habe alles vorstehende Sr. Königl. Majestät allergnädigstem Befehl zufolge zu melden nicht ermangeln sollen; im übrigen will ich nicht hoffen, dass dieses von Ew. Excellenz zu erlassende Schreiben unterwegens auf denen österreichischen Postämtern etwas zu risquiren haben sollte und etwa solches deshalb unter Kaufmannscouvert auf Paris gehen müsste, in welchem Fall ich allemal die Précaution gebrauche, dass der dortige Kaufmann gleich nach daselbst angekommener Post und den Posttag drauf den richtigen Empfang des Schreibens und dessen Abgabe melden muss. Wie denn der Hofpostmeister Jordan auch weiss, was vor Bedenklichkeit ich wegen der Posthalterei zu Rittberg auf dem weselschen Cours habe.

Eichel.



1 Der von Eichel an Podewils gesandte Auszug aus dem Immediatbericht Knyphausen's, d. d. Paris 8. November, reproducirt den zweiten Abschnitt des am 20. November Mitchell übermittelten Auszuges, von den Worten „Malgré tous ces préparatifs“ bis „pour des faits constants“ (vergl. S. 62. 63) und theilt ausserdem den im Folgenden erwähnten Vorschlag Knyphausen's mit, der König möge in den Zeitungen die gegen ihn vorgebrachten Verläumdungen zurückweisen lassen.