8366. CIRCULAIREORDRE AN SÄMMTLICHE IN SACHSEN STEHENDE REGIMENTER.75-1

Dresden, 27. November 1756.

Da die Regimenter der Armée nunmehro ihre Winterquartiere bezogen und darin alles dasjenige, so ihnen gebühret, zu gemessen haben, verschiedene Officiers aber von ein- und anderen Regimentern in der Meinung stehen, als ob dieselben an Orten, wo die Accise in hiesigen Landen eingeführet worden, sich von denen Acciseverfassungen eximiren dörften und sich solchen zu unterwerfen nicht nöthig hätten, als declarire und befehle Ich hierdurch, dass nicht nur die Regimenter, an Orten, wo die Accise erhoben wird, sich denen Acciseverfassungen unterwerfen, sondern auch die Wachten in denen Thoren dahin anweisen sollen, die Thorschreiber und Accisebedienten in ihren Functionen auf Erfordern allemal gehörig zu assistiren. Ihr habt Euch also auch Eures Ortes darnach zu achten und darüber zu halten, auch das nöthige deshalb denen Officiers bekannt zu machen.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.



75-1 Vergl. S. 18.