8377. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE IN TORGAU.
Dresden, 28. November 1756.
Da Ich Eure unter dem 23., 24. und 25. dieses anderweitig erstattete Berichte erhalten und deren Einhalt ersehen habe, so ertheile Ich Euch darauf in Antwort, wie Ich zufrieden bin und accordire, dass Ihr Euren Sohn, den Legationsrath und Referendarium, zu Euch nach Torgau kommen lasset und denselben zur Arbeit bei dem dortigen Kriegesdirectorio mit gebrauchet, um ihn auch darin zu routiniren und habil zu machen, zu welchem Ende Ich denn auch dem Etatsminister Graf von Podewils diese Meine Resolution bekannt machen lassen.
Was die von Euch eingesandte Expeditiones vor den p. Ephraim und Söhne wegen der entreprenirten leipziger Münze anbetrifft,84-1 so habe Ich solche deshalb ohnvollenzogen lassen müssen, weilen Meine Intention nicht ist, dass die leipziger Münze auf einen andern Fuss angesehen und genommen werden soll, als wie solche bisher und vorhin gewesen, und dass also dadurch denen Münzen Meiner Lande nicht präjudiciret werden muss, sondern es darunter bei denen vorigen Verfassungen bleiben und die leipziger Münze als eine ausländische angesehen werden soll; mithin will Ich zwar gestatten, dass die Entrepreneurs von solcher, wann sie auswärtig Silber und Metalle vor gedachte Münze ankaufen, solche durch Meine Lande frei passiren und transportiren mögen, in Meinen Landen aber Silber zu solcher Münze anzukaufen, solches muss, wie vorhin, nicht gestattet noch erlaubet werden, weil solches Meinen andern Münzen Schaden thun würde.
<85>So können auch die von Euch ausgefertigte Ordres an die Münzdirectores nicht Statt haben, dass auf denen alten Münzen keine polnischsächsische Tympfe, ganze oder halbe Schosstacke85-1 gemünzet werden sollen, denn dadurch denen andern Münzentrepreneurs präjudiciret und Meine Intention bei Verpachtung der leipziger Münze gar nicht gewesen ist, dass dadurch denen andern, als der breslauer, königsberger p. Münzen Schaden noch Eintrag geschehe, noch deren Arrangements derangiret werden sollen. Ihr habt also hiernach das erforderliche anderweitig zu besorgen und einzurichten.
Was übrigens die in Eurem Departement bei dem Generaldirectorio zu besetzende Stelle des verstorbenen Durham's anbetrifft, da kann Ich auch den von Euch dazu vorgeschlagenen Director Fiedler nicht dazu agreiren, weil derselbe bei der churmärkischen Kammer nöthig ist und bleiben muss; ob aber der von Euch gemeldete Geheime Rath Culemann zu dem vacanten Posten alle Capacité und Geschicklichkeit hat, solches muss Ich auf Eure pflichtmässige Einsicht und Gutachten ankommen lassen, als auf welchen Fall und wann Ihr solches versichern könnet, Ich davon zufrieden sein will, anderergestalt aber von Euch den fernem Vorschlag mit denen übrigen dirigirenden Ministern erwarten werde.
Friderich.
Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.
84-1 Vergl. S. 42.
85-1 Vergl. S. 42.