8425. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL GRAF SCHWERIN IN NEISSE.
Dresden, 12. December 1756.
Da Ich vermuthe, dass einige unter Eurem Commando stehende Regimenter auch wohl, wie hier, versuchen wollen, währenden Winterquartieren [nicht nur] die völlige Accisefreiheit zu verlangen, sondern auch solches auf eine prätendirte Zollfreiheit extendiren zu wollen, so habe Ich Euch vorhin bereits bekannt gemacht, dass die prätendirte Accisefreiheit eine so ungewöhnliche Sache als ungebührende Forderung sei, mithin Ich solche nicht gestatten könne, zu dem Ende Ich Euch die allhier deshalb ergangene Ordre communiciren lassen,129-1 um solches denen unter Eurem Commando stehenden Regimentern überall bekannt zu machen und darauf zu halten. Wie aber auch bei einigen allhier der Zweifel entstehen wollen, dass weilen die Zölle nicht expresse in der Ordre benannt worden, ihnen also die Zollfreiheit zustehe und sie auf ihre Pässe Sachen von auswärts und sonsten zollfrei kommen lassen könnten, dergleichen aber auch nicht geschehen kann und die Verfassungen und Revenus des Landes, woraus die Armée verpfleget wird, zu Meinem grössten Präjudiz und Schaden, nicht durch die Winterquartiere derangiret werden müssen, nachdem desfalls Ich die Winterquartierdouceurs bezahlen lassen, so ist Mein expresser Wille, dass Ihr auch wegen der Zölle die unter Eurem Commando stehende Regimenter instruiren und bescheiden, auch auf diese Meine Willensmeinung genau halten sollet; welches dann in Schlesien um so mehr nothwendig ist, da bekanntermaassen gegen die aus Ungern und dem Oesterreichischen eingehandelte Waaren ein hoher Impost von Mir par représaille gesetzet werden müssen,129-2 wovon Ich dann nicht abgehen kann, sonder Mir zu präjudiciren und denenjenigen, so jetzo Meine öffentliche Feinde seind, eine Avantage und Zufluss von Gelde zu gönnen, welches dieselbe denen Meinigen in Meinem Lande nicht gestatten. Ihr habt Euch also hiernach zu achten und das nöthige deshalb an die Regimenter bekannt zu machen, sowie Ich auch Meines Ortes die schlesische Kammern instruiret und denenselben aufgegeben habe, von denen Accise- und Zollverfassungen nicht abzugehen, noch auf einige von Particuliers unbefugter Weise ausgestellete Zoll- und Accisefreipässe im geringsten zu attendiren.
F rider ich.
Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.
<130>129-1 Circularordre an sämmtliche in Sachsen stehende Regimenter, d. d. Dresden 27. November, Vergl. Nr. 8366.
129-2 Vergl. Bd. X, 346.