8552. AN DEN GENERALLIEUTENANT HERZOG VON BRAUNSCHWEIG-BEVERN IN GÖRLITZ.

Dresden, 23. Januar 1757.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich geliebter Vetter. Ich habe Ew. Liebden gestriges Schreiben richtig erhalten. Nach denen Umständen, so Dieselbe Mir darin melden, kann Ich nicht anders supponiren, als dass der Feind differente Desseins haben müsse. Eins davon kann sein, dass durch die verschiedene Mouvements, welche er doch machet, er Mich noch stärker dahin ziehen will; das zweite kann sein, dass, weil jetzo die österreichischen Völker aus denen Niederlanden durch das Reich gegen Böhmen kommen,220-5 dem Feind bange ist, dass Ich etwas dahin auf letztere detachiren möchte, um ihnen einen Affront anzuhängen; daher der Feind durch seine verschiedene Mouvements Mir allerlei Jalousies geben will, um Mich zu verhindern, dass Ich dergleichen Detachements nicht machen könne. Dass solcher jetzo aber<221> und in dieser Jahreszeit etwas besonderes tentiren wollte, solches kann Ich nicht absehen, und wenn auch schon derselbe 2 Escadrons, auch 2, ja 4 bis an 10 Bataillons vorlegete, so sähe Ich doch noch nicht ab, was er grosses damit auszurichten vermeine, da solches alles noch nicht stark genug gegen Mein dortiges Corps ist. Ich vermuthe demnach fast, wie des Feindes jetziges Spiel sei, uns zu zertheilen und allerwegen in Attention halten zu wollen. Hierbei ist sehr nothwendig, dass der Posten von Ostritz221-1 sehr allert sei und öfters abgelöset werde, desgleichen die kleinere Posten auf der Hut sein, alles aber so disponiret werde, dass, sobald nur der Posten zu Ostritz oder einer dergleichen attaquiret wird, solcher gleich secundiret werde, damit der Feind nur gewahr wird, dass, sobald er einem solchen Posten etwas anhaben will, solcher gleich secundiret wird und Secours bekommet. Ich bin übrigens mit Estime Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Strantz kömmt eben von der Auswechselung zurücke und saget mir, dass die Oestreicher gegen Eger stark marschiren Hessen, also ist nach Zittau zu nur pure Neckerei.

Friderich.

Nach der Ausfertigung. Der Zusatz eigenhändig.



220-5 Vergl. 211.

221-1 Vergl. S. 183.