8572. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL GRAF SCHWERIN IN HAINAU.237-1
Schwerin legt dem Könige, Hainau 29. Januar, das folgende Promemoria vor: Promemoria. 1. Was vor Garnison in Kosel zu legen, falls Oberschlesien abandonniret wird? Der Commandant und die Ingenieurs fordern zur Defension 5 Bataillons. Mit Vivres ist der Ort völlenkommen versehen, er hat aber keine 24 pfündige Canons und keine 12 pfundige metallene Canons. 2. Was vor Garnison in Glatz bleiben soll? Ob der Generallieutenant von Fouqué da bleibet, oder wer in dessen Abwesenheit commandiren soll? Die fünf Escadrons Husaren können es nicht decken und sind bei der Armée höchst nothwendig; statt ihrer könnte ein Commando von 120 Pferden hingeschickt werden. 3. Im Fall die Armée sich gegen Niederschlesien zöge, wie stark die Garnison in Neisse zu renforciren, und ob der General von Treskow alsdenn da bleibet ? 4. Ein Bataillon in Brieg kann den Ort und die Magazine nicht bewachen. 5. Zwei Bataillons können ebenfalls in Breslau das in dasigen Vorstädten stehende Magazin weder bewachen noch bedecken. 6. Auch braucht Liegnitz wegen des Magazins Garnison. 7. Die oberschlesische Magazine lassen sich nicht wohl vor Aufgang der Oder transportiren. Der neustädter und leobschützer Kreis gebrauchen Fuhren zu Verpflegung der Regimenter, Kosel zum Holzanfahren bei der Festung, die andern zur Ablieferung des noch ausseienden Vorrathes. 8. Die Garnisonregimenter bekommen keine kleine Montirungsgelder auf die Uebercompletten, wie im vorigen Kriege. Die Capitäns sind arm. 9. Es sind im Etat denen Compagnien keine Krankenknechte assignirt. 10. Die Uebercomplette von der Cavallerie bekommen nur 8 Groschen, sie sind beritten und müssen den Hufschlag bezahlen. | [Hainau, Januar 1757.] Ich glaube, 4 Bataillons ist genung, Kanonen seind genung dar und ein verständiger und braver Commandant kann 6 Wochen tranchée ouverte sich darin defendiren. In Glatz seind die 4 Bataillons Nettelhorst genung. Der Feind kann es nur bloquiren. Goltz könnte allenfalls darin bleiben. 50 Husaren ist genung. Mit einem Bataillon. Kleist. Es muss kein Magazin in Brieg bleiben. Wann wir die Armée in die Festungen vertheilen wollen, so bleibt nichts im Felde. Das Magazin aus Liegnitz muss nach Schweidnitz. Die müssen bei Zeiten nacher Neisse gebracht werden, ohne nichts gültige Excusen anzunehmen. Sie thun auch keine Dienste im Felde. Ich weiss nicht, was Kiankenknechte seind, solche finden sich nicht bei der ganzen Armée. Das ist schon reguliret. |
11. Die Remonte kommt zum Theil erst zu Ausgang Martii; ob ihnen Zulage von Fourage zu geben, damit sie nach und den übrigen gleich kommen mögen. 12. Der Obrist Wechmar,238-1 der Major von Löben vom Kalkreuth'schen und der Major von Hacke vom Kurssell'schen Regiment sind wirklich krank und ausser Stande zu dienen, bitte allerunterthänigst um gnädigste Versorgung. 13. Wegen der angekommenen Proviant- und Artilleriepferde. | Die Pferde müssen in guten Stande gesetzet werden, und, was dazu nöthig ist, ihnen ohne Verschwendung gegeben werden. Ich werde es mir notiren. 13. Wann der Feldmarschall die östreichsche Proviantpferde sehen sollte, würde er sie nicht besser finden; was nichts taugt, muss in Böhmen ausgemustert werden, und bis dahin wird das Proviantwesen wenig gebraucht werden. Friderich. |
Die Resolutionen des Königs eigenhändig in margine des Schwerin'schen Piomemorias.
237-1 Vergl. S. 221. 222.
238-1 Vergl. S. 14.