8652. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ MORITZ VON ANHALT-DESSAU IN DRESDEN.

Dresden, 24. Februar 1757.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich lieber Vetter. Weilen Ich resolviret habe, dass die sämmtlichen sächsischen Officiers, so sich als Kriegesgefangene vorhin reversiret haben, sonder Unterscheid, sie mögen von was Charakter oder Umständen seind, wie sie wollen, bloss und allein die sächsischen Generals davon ausgenommen, binnen einer Zeit zwischen hier und 14 Tage nach einem von den folgenden vier Orten, nämlich 1) Eisleben, 2) Lübben, 3) Guben, 4) Wittenberg, gehen und sich allda sodann beständig aufhalten, auch sonder Meine speciale schriftliche Permission von dar nicht rühren, noch weggehen sollen, so mache Ich Ew. Liebden solches hierdurch bekannt, damit Dieselbe, weil Sie die beste Nachricht310-3 von diesen kriegesgefangenen sächsischen<311> Officieren und denen Orten, wo sie stecken und sich jetzo aufhalten, haben, denenselben solches auf Meinen expressen Befehl zur stricten und genauen Achtung bekannt machen. Was die sächsischen kriegesgefangenen Generals angehet, da können dieselbe, wie schon gedacht, an denen Orten ihres jetzigen Aufenthalts bleiben, alle übrige sächsische kriegesgefangene Officiers aber müssen, wie schon erwähnet, ohne Distinction, auch die, so sich jetzo hier zu Dresden befinden, davon nicht ausgenommen, sich einen von denen vorgedachten vier Orten zu ihrem künftigen Aufenthalt wählen und binnen der Zeit von vorerwähnten vierzehn Tagen ohnfehlbar dahin gehen und sich von dar ohne Meine Permission nicht rühren, widrigenfalls alle diejenige, so sich an andern Orten sehen oder betreten lassen dürften, sofort arrestirt und zur Verantwortung desfalls gezogen werden sollen.

Wegen derjenigen gefangenen sächsischen Officiers, so sich allhier in Dresden befinden, werde Ich auch dem Generalmajor von Ingersleben das nöthige bekannt machen, da Ew. Liebden inzwischen wegen aller derer, so von hier abwesend seind, das Erforderliche zu besorgen belieben werden. Ich bin Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Herzogl. Haus- und Staatsarchiv zu Zerbst.



310-3 Vergl. Bd. XIII, 580.